Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug ein - GE - tragen !!!
ok Aber mein Prüfer braucht von mir nur ein vergleichsgutachten, in dem dargestellt wird, dass die verloren gegangene Stabilität (durch den Ausschnitt) durch das Faltdach ausgeglichen wird. Könntest du mir das Gutachten trotzdem einmal zukommen lassen? Dann könnte ich es ihm einmal vorlegen und guck...
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- Thema: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug ein - GE - tragen !!!
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- Do 16. Nov 2017, 14:34
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