mich interessiert jetzt wirklich nur die persönliche meinung, weil ich damit ja so oder so zum tüv muss!


cheers
wolfgang
den Paragraphen haste nicht zufällig parat?iguana hat geschrieben:sag ihm, dass das nach StVZO und nicht nach EU-richtlinie eingetragen werden soll.
hm, da steht jetzt was von bei der lauffläche muss mind. die obere hälfte abgedeckt sein...iguana hat geschrieben:www.verkehrsportal.de/board/index.php?s ... ntry225576 ... sehr genau erklärt mit allen § und EG-Richtlinien und sonstwas ...