Re: Blaulichtbalken

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Ysjoelfir hat geschrieben:...§49a StVO, welche u.A. besagt, das sämtliche an einem Fahrzeug befindliche Beleuchtungseinrichtungen dauerhaft Funktionsbereit sein müssen. D.h. egal ob Funktionsbereit oder nicht, etwas, was nach Lampe aussieht wird auch wie eine Lampe behandelt...
Ne, das war auch meine Sorge bei meinen nicht funktionierenden Scheinwerfern aufm Dachträger. Letzten Monat beim TÜV: Auf dem Dachträger gilt das als Gepäck und muß nicht funktionieren!
Ich denke daher hat der Sicherheitsdienst Ehrl das auch auf dem Dachträger montiert und nicht direkt auf dem Dach. Aber der Verein wirkt eh komisch... die Dienstkleidung sieht aus wie eine Uniform und da stehen die vor nem Haus mit ner Schusswaffe griffbereit: http://www.ehrl-sicherheit.de/webseite/ ... l?navid=12
Ich arbeite auch in nem Sicherheitsdienst und abgesehen vom Geldtransport rennt man nicht mit einer Schusswaffe rum! Sehr komischer Verein... würde mich nicht wunder, wenn die das Blaulicht inzwischen demontieren mussten!
Meine Webseite http://www.RuhrpottFotos.de/

Re: Blaulichtbalken

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ich ziehe meine aussage vom verbot des leuchtbalkens in blau zurück

eben im tv....
in duisburg hat so einer ne erlaubniss mit sonnem ding durch die gegend zu fahren
ist aber stressbehaftet....
bei einer fotosession hat er licht in form von taschenlampen in den leuchtbalken gelegt
die polizei hats gesehn und ihm ein bussgeld von 160eus aufgebrummt
die anschliessende gerichtsverhandlung ergab 20eus