Geschlossene hintere Seitenscheiben im PKW?

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Hallo Leute,

ich frage mich in den letzten Tage ob nachträglich geschlossene hintere Seitenscheiben legal sind bzw. wie man die legal bekommt.

Hier im Forum haben ja schon einige die Scheiben dicht gemacht, spontan fallen mir da Peter, Stefan, Käfer67 und der Jolf ein.

Dicht gemacht sind die ja schnell, ist das aber auch zu legalisieren, wenn der Wagen weiterhin eine PKW Zulassung behalten soll? Müssen die hinteren Sitze dann raus, oder können die evtl. sogar drin bleiben?

Im Internet ließt man zu dem Thema so viel verschiedene Meinungen von "muss als LKW zugelassen werden" bis zu "wenn man 2 Außenspiegel hat gehts auch ohne Abnahme".

Deshalb wollte ich gern mal aus erster Hand erfahren auf was da geachtet werden muss.

Dennis
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Re: Geschlossene hintere Seitenscheiben im PKW?

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Hallo Dennis, schön mal wieder etwas von dir zu lesen.

Also, das mit den Spiegeln, verhält sich so:

Es müssen min zwei am Fahrzeug verbaut sein, außen links ist klar. Und dann der Innenspiegel oder eben außen rechts. Wenn die hintere Scheiben "Blickdicht" ist, müßen halt beide Außenspiegel dran sein.

Wegen hinten keine Scheiben und trotzdem Sitzbank hinten, als PKW Zulassung müßte meiner Meinung nach gehen.

Weil bei LKW Zulassung, müssen die Scheiben hinten zu sein, und es müssen die hinteren Sitze ausgebaut sein, und es müssen die Schraubpunkte der Sicherheitsgurte unbrauchbar gemacht sein.
Ist einer dieser Punkte nicht erfüllt, gibt es keine LKW Zulassung, sondern nur PKW.

Aber wie immer, kann dir das ein Prüfer genau sagen und im besten Fall auch so eintragen z.B. "PKW ohne Scheiben hinten"

Dann kann es auch bei Kontrollen und dem Finanzamt ect. keine Probleme geben.

Harry Vorjee
Mehr zu sehen gibt es unter oldschool-fusseltuning.de.tl

Re: Geschlossene hintere Seitenscheiben im PKW?

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Kann dir das Genau sagen da ich das am Anfang des Jahres durch habe.
Meine Freundin hat ein Golf 3 Cabrio, auf das habe ich ein neues Verdeck aufgezogen, was ich nicht wollte war eine Heckscheibe weil ich das ohne einfach besser finde.
Also einfach die scheibe samt Rahmen ausgebaut und weg damit.

Hab das dann auch Austragen lassen nach einer halbstündigen Diskusion mit dem Prüfer der mich für bescheuert erklärt hat, warum ich jetzt 40 Euro Zahlen will für eine Austragung der Heckscheibe die ich nicht austragen brauche.

Hab dann einfach gesagt ich zahle gern und er soll machen.

Im Fahrezgschein steht jetzt drin: Fahrzeug ohne Heckscheibe in Verbindung mit Linkem und Rechtem Rückblickspiegel.
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie gern behalten.

Re: Geschlossene hintere Seitenscheiben im PKW?

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Heckscheibe-o k.
Seitenscheibe: Also da , wo einer sitzt oder sitzen könnte muß eine Scheibe sein, weil die ja als Notausstieg oder so dienen soll. Deswegen habe ich links im Van so eine dämliche Nachrüstcampingschiebescheibe, weil sonst der Sitzplatz hinten links NICHT erlaubt wäre.
Burt hat geschrieben: Im Grunde genommen ist das [...] schon ziemlicher Murks, also für unsere Zwecke vollkommen angemessen.

Re: Geschlossene hintere Seitenscheiben im PKW?

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So ich geb auch mal meinen Senf dazu,



ich hab ja beim Locus auch hinten einfach ein paar rumliegende Alubleche reingespaxt. (wirklich ne richtig grobe Arbeit und kein bisschen schön oder Professionell)

Dann kam noch ne Trennwand aus ner Palettenauflage, auch einfach grob mit Winkeln reingezimmert.
Und natürlich ein fest verschraubter Laderaumboden der die Sitzfläche und die unteren Gurtaufnahmen abdeckt.


So etz steh ich mit der Kiste beim Tüv und der gute Ingenieur hackt alle Punkt ab die für eine LKW-Zulassung nötig gewesen WÄREN.....
Selbst die 1/3 - 2/3 Regelung hätte hin gehauen, nur ich sagte Ihm irgendwann das ich gar keine LKW-Zulassung haben will......

Kein Bla Bla, einfach nur genickt und gut ist....

Jedenfalls steht die Trennwand in den Papieren, die Seitenscheiben aus Blech und das der Wagen ein Zweisitzer ist....

Was wirklich wichtig ist, das was Gelöschter User geschrieben hat ist Plicht.
Auch wenn hinterm Blech jemand sitzen kann muss die Feuerwehr denjenigen raus bekommen!!!!!
Klappbare Sitze usw Pflicht, Punkt basta......


Aber wie die Vorredner schon geschrieben haben, es ist überhaupt kein Ding die Scheiben hinten raus zu machen und den Wagen weiter als PKW laufen zu lassen.


Im Zweifelsfalle aber lieber vorher fragen... Das wichtigste bei unserem Hobby ist der passende Graukittel (Wobei meiner Blau trägt.... :-) )



Grußn ICH

Re: Geschlossene hintere Seitenscheiben im PKW?

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Hallo Leute,

vielen Danke erstmal für die vielen ausführlichen Antworten. Bringt mich auf jeden Fall schonmal gut weiter. Wichtig ist mir das die PKW Zulassung weiterhin gegeben ist, sollte ja nach den Aussagen hier kein Problem sein. Fraglich, und das kann dann nur der Prüfer mitteilen, ist ob der Insassenschutz durch klappbare Vordersitze möglich ist (hat der Wagen eh / Dreitürer) oder ob die Rückbank raus muss, wird das Ermessen des Prüfers sein. Zumindest lese ich das raus wenn ich die Aussagen von Peter und Fuchs vergleiche. Was mich aber auch nicht stört, die Rückbank kann raus, wird eh nicht genutzt.

Wegen der Geschlossenen Heckscheibe, kommt bei mir noch dazu das ich die dritte Bremsleuchte versetzt werden müsste, die ist hinter der Heckscheibe und seit m.M. 1998 Pflicht und der Winterhocker ist gruseligerweise schon Bj 2002. Wäre aber auch nicht das Problem. Zumal ich mir mit der Heckscheibe noch nicht klar bin ob ich die los werden will oder nicht. Hauptsache die hinteren Seitenscheiben werden dicht :-)
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Re: Geschlossene hintere Seitenscheiben im PKW?

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So, hab am Wochenende gewerkelt und war heute mit dem Ergebnis beim Tüv Rheinland. O-Ton zu den ausgebauten hinteren Sitzen, verschlossenen Schraubpunkten und verblechten hinteren Seitenscheiben:
"Bis auf die Bleche alles ok."


Spich, 2 Sitzer Eintrgung geht, aber mit den Blechen muss er sich erst belesen,
"Bisher ist noch Niemand auf so eine Idee gekommen."
hmm, mal sehen was das gibt, er ruft mich an wenn er sich belesen hat. Drückt die Daumen.
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