Rote Blinker am Anhänger

1
Kann ich mich bei roten Blinkern am ungebremsten Anhänger auch auf folgendes berufen? Wenn nein, bitte Gegenargumentation, nicht "Nein, aber interessiert keinen."
Ausnahmeverordnung zur StVZO vom 20. 12. 91

§ 54 Abs. 3
Statt der in § 54 Abs. 3 aufgeführten Blinkleuchten für gelbes Licht dürfen an den vor dem 1. Januar 1970 in den Verkehr gebrachten Fahrzeugen Blinkleuchten für rotes Licht angebracht sein, wie sie bisher nach § 54 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b vom 6. Dezember 1960 BGB1 zulässig waren.
Über 60 Millionen Menschen in Deutschland können nicht richtig Ostdeutsch...
Schreib dich nicht ab,-lerne Ostdeutsch!

Re: Rote Blinker am Anhänger

2
Nein wenn du extra Blinker anbaust müssen die Gelb sein !
Rüstetest du ein Rotes Rücklicht zusätzlich mit einem Blinklicht nach darf dieses Rot Blinken.

Mein Dekra man hat mir mal erklärt diese Regelung wurde nur eingeführt um Rote 1 oder 2 Kammer Rückleuchten wie z.B. Käfer nachrüsten zu können.

Sollte dein Tüver dir was anderes Sagen lass es dir eintragen !

Mfg jeff
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie gern behalten.

Re: Rote Blinker am Anhänger

3
Jeff hat geschrieben:Mein Dekra man hat mir mal erklärt diese Regelung wurde nur eingeführt um Rote 1 oder 2 Kammer Rückleuchten wie z.B. Käfer nachrüsten zu können.
Was natürlich Blödsinn ist. Es geht natürlich nicht um nachträgliche Umrüstungen, sondern darum, dass in einigen Ländern rote Blinker vorgeschrieben waren und die auch in Deutschland zulässig waren. Man einigte sich darauf, dass es in Deutschland nur noch gelbe Blinker geben soll. Ältere Fahrzeuge sind oft nicht umzurüsten, gibt schlichtweg nicht die entsprechenden Leuchten, deshalb gibt es die Ausnahme für frühere Fahrzeuge. Den Buckelvolvo gab es z.B. nie mit gelben Blinkern hinten. Genauso viele amerikanischen Fahrzeugen, die ja noch heute hinten rote Blinker haben.

Aber mit Einzelblinkern an Anhängern lehne ich mich nicht aus dem Fenster, ob das geht oder nicht. Gefühlt sollte es zulässig sein, egal ob einzeln oder Mehrkammerrückleuchte. Aber mir fehlt da die Richtlinie.
Bild

Grimm wird nie Moderator!

Re: Rote Blinker am Anhänger

4
Rüstetest du ein Rotes Rücklicht zusätzlich mit einem Blinklicht nach darf dieses Rot Blinken
Also wenn meine Brems/rücklicht kombination zusätzlich blinkt ist es okay? :king:

Es geht natürlich um mein 1962er Pfefferkorn, habe den am wochenende mal aus der Garage geholt für meinen Umzug, da fiel mir auf, dass es eben so einfach wie cool wäre.

Der vorliegende Ausschnitt gibt es meiner meinung nach her, den alten, auf den verwiesen wird finde ich leider nicht.
Der § unterscheidet ja nicht mal vorne und hinten :gruebel:
Muss wohl auch mal mit einem Tüver reden. Wahrscheinlich ist es aber doch so, den Ausschnitt im Handschuhfach, und es ist Ruhe bis der Unfallgegner allianz-versichert ist.
Über 60 Millionen Menschen in Deutschland können nicht richtig Ostdeutsch...
Schreib dich nicht ab,-lerne Ostdeutsch!

Re: Rote Blinker am Anhänger

5
Bei meinem Ami ist es eingetragen, Schein gerade nicht zur Hand, aber lautet in etwa: "....Fahrtrichtungsanzeiger hinten rot, ausreichende Leuchtwirkung durch Sichtkontrolle festgestellt. Der SV blabla...". Geht also auch.
Hab Standlicht 5 W, Bremse 18W(?) und Blinker 21 W in einer Kammer.
Burt hat geschrieben: Im Grunde genommen ist das [...] schon ziemlicher Murks, also für unsere Zwecke vollkommen angemessen.