Folgender Fall: Freundin von mir kauft einen Cuore L7 mit unter 50 tsd. Kilometer auf der Uhr. Technik top, Karosserie musste geschweißt werden. Karosserie wurde dann zeitwertgerecht geschweißt. Man kann über die Qualität diskutieren. Jedenfalls ist es fest.
Jetzt war sie bei GTÜ. Der Prüfer hat an der Technik nichts entdeckt.
Unten an einem tragenden Teil dagegen ein Rostloch. Haben sie übersehen.
Angestachelt hat er zuerst einen Blechflicken mit Schraubenzieher, dann mit Hammer bearbeitet.
Hat gehalten.
Gehalten hat es nicht mehr, als er Hammer und Stemmeisen benutzt hat.
Ergebnis: Durchgefallen mit dem Hinweis ihn verschrotten zu lassen.
Jetzt meine Frage: Darf ein Prüfer mit Hammer und Stemmeisen eine verschweißte Stelle kontrollieren?
Unser Verstand, der keine Gesetzestexte kennt, würde nein sagen.
TÜV Prüfung: Darf der Prüfer mit Hammer und Stemmeisen?
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