TÜV Prüfung: Darf der Prüfer mit Hammer und Stemmeisen?

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Folgender Fall: Freundin von mir kauft einen Cuore L7 mit unter 50 tsd. Kilometer auf der Uhr. Technik top, Karosserie musste geschweißt werden. Karosserie wurde dann zeitwertgerecht geschweißt. Man kann über die Qualität diskutieren. Jedenfalls ist es fest.
Jetzt war sie bei GTÜ. Der Prüfer hat an der Technik nichts entdeckt.
Unten an einem tragenden Teil dagegen ein Rostloch. Haben sie übersehen. :gruebel:
Angestachelt hat er zuerst einen Blechflicken mit Schraubenzieher, dann mit Hammer bearbeitet.
Hat gehalten.
Gehalten hat es nicht mehr, als er Hammer und Stemmeisen benutzt hat.
Ergebnis: Durchgefallen mit dem Hinweis ihn verschrotten zu lassen. :shit:

Jetzt meine Frage: Darf ein Prüfer mit Hammer und Stemmeisen eine verschweißte Stelle kontrollieren?

Unser Verstand, der keine Gesetzestexte kennt, würde nein sagen.
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Re: TÜV Prüfung: Darf der Prüfer mit Hammer und Stemmeisen?

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Darf er!

Wenn der Verdacht besteht erhebliche Sicherheitsmängel (und dazu gehört eine Durchrostung an tragenden Karosseriebauteilen nunmal) besteht die durch eine nicht fachgerecht durchgeführte Reparatur "versteckt" werden sollen.

Ich frage mich immer wieder warum die Leute grade wenn sie wissen daß was besch***en geschweißt oder repariert ist dann immer nochmal ein Fass aufmachen müssen? Leute ihr bescheißt Euch doch damit selbst und wenn was nicht ordentlich repariert ist dann ist es nicht ordentlich repariert. Es kostet kaum mehr Zeit oder Material wenn man es eben gleich ordentlich macht, statt einfach was huschhusch drüberzubraten und zu hoffen, daß es durchgewunken wird. Was ich da schon teileise von "Fachwerkstätten" alles gesehen habe....da könnte ich Bücher drüber schreiben....selten daß mal einer was sauber schweißt, manchmal hab ich das Gefühl die können alle nur noch auf Rost "kleben"...*kopfschüttel*

Wäre es fachgerecht und von mir aus auch "zeitwertgerecht" (blödes Wort, denn Arbeit ist entweder korrekt ausgeführt oder eben falsch) repariert gewesen wäre der Prüfer wahrscheinlich gar nicht auf die Idee gekommen da rumzustochern und intensiver zu suchen...

Man sollte bei solchen Aktionen immer mal dran denken, daß es nicht nur die eigene Sicherheit ist die man gefährden kann sondern auch die von anderen Verkehrsteilnehmern wenn man mit Schrott...ok...diplomatischer gesagt....nicht verkehrssicheren Fahrzeugen auf der Straße unterwegs ist.
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Phantasie ist wichtiger als Wissen...den Wissen ist begrenzt.
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Re: TÜV Prüfung: Darf der Prüfer mit Hammer und Stemmeisen?

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Darf er!
Nicht an meinem Auto!

Das Spielchen habe ich auch schon durch, mit sofortigen Abbruch der HU durch mich und einer extrem (!) lautstarken (!) Standpauke für den Prüfling sowie anschließendem antarbenlassen des Prüfstellenleiters.
Bei mutwilliger Sachbeschädigung hört bei mir eben der Spaß auf. Denn wenn da noch kein Rost da ist, nach diesem Angriff auf die Karre wird es unter Garantie rosten, denn das überlebt kein Rostschutz. Oder ist das vllt. sogar Sinn der Sache? Irgendwie muss man ja die alten Karren von der Straße kriegen. :gruebel:


Nebenbei: es geht hier um ein absolut rostfreies, ungeschweißtes Ersthandauto ... da gibts nichts zu verstecken, aber eben auch kein Stemmeisen in den Schweller zu dreschen
Mit der flachen (!) Seite des Hammers vorsichtig (sprich mit untergelegtem Lappen!) abklopfen ist ok, und mehr wurde seither auch nie gemacht.
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Re: TÜV Prüfung: Darf der Prüfer mit Hammer und Stemmeisen?

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All Eyez on me hat geschrieben:Darf er!

Wenn der Verdacht besteht erhebliche Sicherheitsmängel (und dazu gehört eine Durchrostung an tragenden Karosseriebauteilen nunmal) besteht die durch eine nicht fachgerecht durchgeführte Reparatur "versteckt" werden sollen.

Ich frage mich immer wieder warum die Leute grade wenn sie wissen daß was besch***en geschweißt oder repariert ist dann immer nochmal ein Fass aufmachen müssen? Leute ihr bescheißt Euch doch damit selbst und wenn was nicht ordentlich repariert ist dann ist es nicht ordentlich repariert. Es kostet kaum mehr Zeit oder Material wenn man es eben gleich ordentlich macht, statt einfach was huschhusch drüberzubraten und zu hoffen, daß es durchgewunken wird. Was ich da schon teileise von "Fachwerkstätten" alles gesehen habe....da könnte ich Bücher drüber schreiben....selten daß mal einer was sauber schweißt, manchmal hab ich das Gefühl die können alle nur noch auf Rost "kleben"...*kopfschüttel*

Wäre es fachgerecht und von mir aus auch "zeitwertgerecht" (blödes Wort, denn Arbeit ist entweder korrekt ausgeführt oder eben falsch) repariert gewesen wäre der Prüfer wahrscheinlich gar nicht auf die Idee gekommen da rumzustochern und intensiver zu suchen...

Man sollte bei solchen Aktionen immer mal dran denken, daß es nicht nur die eigene Sicherheit ist die man gefährden kann sondern auch die von anderen Verkehrsteilnehmern wenn man mit Schrott...ok...diplomatischer gesagt....nicht verkehrssicheren Fahrzeugen auf der Straße unterwegs ist.
Genau das ist der Diskussionspunkt.Es wurde nicht auf Rost geschweißt. Die Bleche wurden aufgeschweißt. Wenn die Bleche durch Hammerschläge oder stochern mit dem Schraubenzieher sich hätte lösen können, dann würde ich nicht in die Runde fragen. Aber mit einem Stemmeisen und Hammer kriegt man jede Verbindung auseinander. Oder sehe ich es falsch?
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Re: TÜV Prüfung: Darf der Prüfer mit Hammer und Stemmeisen?

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Da ich nicht mit vor Ort war kann ich nicht sagen ob es unverhältnismäßig war da so vorzugehen. Daher enthalte ich mich hier jedweder Aussage, zumal es da ja immer zwei Seiten gibt.

Oft ist es aber grade auch so, daß grade die Leute die wissen das was an ihren Autos nicht korrekt repariert ist bei einer solchen Prüfung den größten Aufstand machen.

Und @ dreiradfahrer: Die Prüfung ist für jeden mit den gleichen Rechten und Pflichten verbunden. Würdest Du bei einer Prüfung in unserem Hause mit den Prüfbedingungen nicht einverstanden sein und die Prüfung selbst abbrechen, dann würde es Dir trotzdem in Rechnung gestellt diese Prüfung voll zu bezahlen was auch vollkommen rechtmäßig ist wie ich finde, denn die Arbeit wurde ja bereits angefangen bzw. ist vielleicht schon zum Großteil erledigt. Wenn Du als Kunde dann meinst abbrechen zu müssen ist das Deine eigene Entscheidung....was zur Folge hat daß Du trotzdem zahlst und immer noch keine Plakette hast.

Ansonsten steht es jeden frei wohin zu fahren wohin er auch immer zur Prüfung oder auch Nachprüfung hinfahren will. Eine Plakettengarantie ist das dann aber immer noch nicht, denn andere Prüfer können auch andere Dinge finden die der vorherige Prüfer evtl. übersehen haben könnte.

Da diese ganze Diskussion nun so kurz nach Eröffung offenbar schon direkt wieder in die Richtung abdriftet gegen die ach so bösen TÜV-Prüfer zu wettern :peng: und ich ja nur Zuarbeiter zu solchen bin klinke ich mich direkt wieder aus.
Ich kann nur eins dazu sagen: Haltet Eure Autos einfach verkehrssicher und macht Eure Reparaturen ordentlich, dann klappt´s auch mit der Plakette!

So....ich bin raus....und bereue es sogar hier den Fehler gemacht zu haben was zu dem Thema zu schreiben....manchmal isses echt zum kotzen... :nein:
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Re: TÜV Prüfung: Darf der Prüfer mit Hammer und Stemmeisen?

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Hallo ,

Also mit Hammer und Stemmeisen find ich jetzt doch ziemlich übertrieben aber mit dem Schraubenzieher ist bei uns Standard . Allerdings darf man auch darauf hinweisen dass man bitte keine neuen Rostherde schaffen soll .
Mir hat einer am rostfreien 200 Typ 43 so agieren wollen , da hab ich ihn gefragt ob er nicht wenigstens einen Lappen unter den Schraubenzieher legen kann , denn das Auto wäre bis jetzt rostfrei . Was sich danach auch rausgestellt hat .

Wenn man aber sieht welche Schweissarbeiten unser TÜV (MFK) teilweise zu sehen bekommt , versteh ich deren Reaktionen auch .

Gruss Mirco

Re: TÜV Prüfung: Darf der Prüfer mit Hammer und Stemmeisen?

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Sehe ich auch so. Die Schweisspunkte sollten schon halten, das darf er durchaus prüfen. Wenn er allerdings mit dem Stemmeisen so brutal vorgeht, das er die Schweisspunkte der Reparaturschweissung aus gesundem Blech herausreisst (ja, das geht!!!), dann ist das eine Sachbeschädigung und sicher auch einwandfrei zu identifizieren. Das sieht dann an der "Bruchstelle" nämlich deutlich anders aus, als wenn es nur "geklebt" wäre. Da müssten dann richtige Löcher im gesunden Blech sein.

So, ich geh jetzt Mischubischi schweissen....
Bei mir bekommt jeder sein Fett weg. Damit die Tanzfläche auf der Nase nicht zu groß wird....

Zuviel Kontakt mit Trollen hinterlässt Spuren.

Re: TÜV Prüfung: Darf der Prüfer mit Hammer und Stemmeisen?

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Seh ich wie weichei. Man sieht ja, wie die schweißstellen auseinander gegangen sind. Und wenn dann die punkte (warum denn aber nur punkte? Wenn durchgeschweißt gewesen wäre, würde der prüfer da ja nichtmal ne lücke zum meisel ansetzen haben) nachgeben und nicht das blech isses pfusch. Wenn das blech nachgegeben hat, hat der prüfer übertrieben und das ganze darf vom entsprechenden verein bezahlt werden, dass es wieder instandgesetzt wird.

Zum thema rostschutz beschädigen und mitm schraubenzieher prokeln, sowas wurde glaub ich bisher bei keinem keiner autos gemacht. Mal vorsichtig mit der rückseite vom schraubenzieher geklopft, man hört ja schon ob das gesundes blech ist oder aufgeblüht. Wenns dann aber kacke klingt oder halt echt sichtbar aufgepilzt ist, isses nur rechtens wenn der prüfer da stochert. Dafür sind die ja da. Ohne jetzt hier jmd zu unterstellen, dass es bei seinem auto auch so ist, aber ich hatte schonmal n wagen begutachtet, da hieß es auch 'ungeschweißt und original u-schutz' und so, dass darunter aber sichtbar großflächig der gammel saß, das wollte der besitzer auch nicht wahr haben, hätte man mit nem schraubenzieher aber sehr einfach freigelegt ...
#becauseracecar

Re: TÜV Prüfung: Darf der Prüfer mit Hammer und Stemmeisen?

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Ich sehe das wie Weichei und das ist ja ganz einfach zu klären.

Sind die Schweißpunkte vom Blech gerissen war das Murks und wird nicht dadurch besser weil es vielleicht n bisschen Brutal war da mit Hammer und Meissel ran zu gehen.

Hat er bei der Aktion die Schweißpunkte dagegen aus dem Blech gerissen, also das Blech ist rund um den Punkt abgerissen dann sollte er für den aufgekomnenen Schaden gerade stehen müssen.
Damit solltet ihr jetzt zweifelsfrei entscheiden können wer den Mist gemacht hat. Der Schweisser oder der Prüfer.

Ich denke auch es ist was anderes an nem rostfreien Auto mit dem Hammer zu wüten oder jemandem zu zeigen, dass die Schweißpunkte eines Repblechs nicht halten.
Die Prüfung hat grundsätzlich zerstörungsfrei zu erfolgen aber ich denke dazu gehört es nicht, übertrieben dargestellt, jemandem die nur mit Tesafilm angeklebte Stoßstange abzureissen um zu beweisen dass das nicht hält.
Prost :bier: