Re: Aufbietungsverfahren - Detailfragen
21Oft geht es anscheinend leichter als man denkt Alles gute für die Resti und vom Ergebnis...
Mazdastefan hat geschrieben:Gerade vom Polizeirevier und der Zulassungsstelle zurück:
und um ein paar Erkenntnisse reicher. :)
Die Karre ist wohl bereits seit so langer Zeit abgemeldet, dass sie in keiner Datenbank mehr auftaucht.
Auch polizeilich wurde nichts festgestellt. Dem entsprechend ergibt sich kein Grund für eine Aufbietung.
Also ist der Ablauf jetzt der gleiche, wie bei ner Zulassung aus dem Ausland.
Mit einer §21er Abnahme und einem Kaufvertrag kann der Wagen wieder angemeldet werden. :)