Re: Aufbietungsverfahren - Detailfragen

23
Mazdastefan hat geschrieben:Gerade vom Polizeirevier und der Zulassungsstelle zurück:

und um ein paar Erkenntnisse reicher. :)

Die Karre ist wohl bereits seit so langer Zeit abgemeldet, dass sie in keiner Datenbank mehr auftaucht.
Auch polizeilich wurde nichts festgestellt. Dem entsprechend ergibt sich kein Grund für eine Aufbietung.

Also ist der Ablauf jetzt der gleiche, wie bei ner Zulassung aus dem Ausland.
Mit einer §21er Abnahme und einem Kaufvertrag kann der Wagen wieder angemeldet werden. :)
:top:
Hört sich doch gut an.
Ich glaube das waren auch die Infos die ich bei meiner Nachfrage bekommen hatte, der eigentliche Punkt ist mir aber nicht mehr klar:.
Heisst jetzt also: TÜV drauf und damit zur Zulassungsstelle wo man neue Papiere ausgestellt bekommt?
Bild

Re: Aufbietungsverfahren - Detailfragen

26
Baugleiche Briefkopie(en) nebst baugleichem Fahrzeug in meinem Besitz, Werkstatthandbücher und originale Ersatzteilkataloge haben meine TÜVs (Hauptstelle Hamburg und Pinneberg) nicht akzeptiert!

Das ginge nur mit Datenblatt.

Datenblatt war nicht beschaffbar, weder vom Hersteller noch vom TÜV Süd, die da noch einiges haben sollen.

Einzelabnahme sollte 6-700 € kosten!

Da hat der kleine Daihatsu-Bus eben die Identität meines Schlachtfahrzeuges bekommen. Für den hatte ich alle Papiere, Typenschilder. Hab dem Fahrgestell nicht mal die neue Nummer verpasst. :shit:

1990 mit dem NVA-Barkas ganz ohne Fahrgestellnummer (hatten die alle nicht) ging das noch deutlich einfacher :-|

Ansonsten eben die Papiere besorgen, die sie haben wollen. Papier ist ja geduldig.
私の 軽自動車 ダイハツ

Töff
Bussilein
Ex Der Weiße, Hotti -> Gudrun -> Rosi, Der Dicke