Bitte lest vor dem Eröffnen eines Threads, was in diesen Bereich gehört - Danke!
Vielleicht inspiriert Euch der Text ja auch...

Re: Garage 550

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Harte Geschichte . . .

Ich hab dann direkt mal recherchiert, weil ich ja auch regelmäßig nicht zugelassene Autos auf meinem Grundstück rumranggiere, aber das Grundstück ist nicht eingezeunt.

Der Begriff öffentlicher Verkehrsraum ist da entscheinden. Ist der Garagenhof im Privatbesitz von irgendjemandem?
Eine Fläche, die im Privatbesitz ist, ist aber nur dann tatsächlich-öffentlich, wenn sie tatsächlich so genutzt wird und der Verfügungsberechtigte diese Nutzung auch duldet.
Vielleicht hilft es, wenn man mal mit dem Vermieter spricht und er schriftlich bescheinigt, dass er eine öffentliche Nutzung des Grundstücks nicht duldet und nur offizielle Mieter den Garagenhof nutzen dürfen. Ein eingeschränkter Personenkreis ist für mich keine Öffentlichkeit.

Naja klar und Anwalt ist Pflicht!
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Re: Garage 550

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Dennis hat geschrieben:
Vielleicht hilft es, wenn man mal mit dem Vermieter spricht und er schriftlich bescheinigt, dass er eine öffentliche Nutzung des Grundstücks nicht duldet und nur offizielle Mieter den Garagenhof nutzen dürfen. Ein eingeschränkter Personenkreis ist für mich keine Öffentlichkeit.

Naja klar und Anwalt ist Pflicht!
Muss dan nix ala Privatgrundstück oder weg. Auf einer Blechplatte gedruckt sein :gruebel:

Re: Garage 550

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das Thema mit dem öffentlichen Verkehrsraum hab ich leider selbst schon durch ... Auf dem Privatparkplatz (als solcher gekennzeichnet aber damals nicht abgesperrt) hier vorm Haus hatte ich vor ettlichen Jahren mal ein Ticket + roten Aufkleber an meinem Roller, weil er nach dem 01. März mit abgelaufenem Kennzeichen da stand.

Musste ich damals auch löhnen weil eben nicht abgesperrt, damit kein befriedetes Besitztum und somit öffentlicher Verkehrsraum.
Seit dem is da ne Kette davor.


und mal ehrlich:
nen Schrauberplatz der regelmäßig von der blauen Verbrecherbande heimgesucht wird, würde ich schleunigst aufgeben
Zuletzt geändert von dreiradfahrer am Sa 22. Mär 2014, 22:31, insgesamt 1-mal geändert.
meine Karren, Reisen und anderes Zeugs:
http://www.rollerchaos.de" onclick="window.open(this.href);return false;

Re: Garage 550

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Das wäre eine gute Frage für den Anwalt. Aber ich habe beim suchen gerade nichts dazu gefunden wie der Besitzer seiner nicht vorhandenen Duldung Ausdruck verleihen muss. Und da das Kind jetzt eh schon in den Brunnen gefallen ist, geht es doch da um Schadensbegrenzung und da wäre das für micht mit dem Schreiben des Vermieters der way to go.

Ich drück dem Doc die Daumen, dass er da irgendwie raus kommt.
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Re: Garage 550

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nicht rechtsverbindlich, aber schön zusammengefasst:

http://www.bernd-huppertz.de/FHS%20Down ... rsraum.pdf

noch etwas ausführlicher, aber auch weniger verständlich
http://www.fahrprofi.de/main/verkehrsre ... sraum.html


Ein wirklich guter Fachanwalt kanns aber evtl. durch geschicktes Argumentieren hinbiegen. Weil eine Sauerei ist das Ganze allemal.
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Re: Garage 550

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@doc Brown:
Mein aufrichtiges Beileid!
Es wäre ja eine Sache wenn du mit der Karre öfters ohne zula durch die Stadt gebrettert wärst, aber da auf der Wiese?!
Geht s noch?!
Ich versuche zwar mit steigendem alter Soetwas wie "Verständnis" für streifenbullen, Politessen, u.ä. Zu entwickeln, aber solche Storys zieht die Bagage wieder ins richtige Licht:
Nichts zu tun oder was?!
Und dass sie dich vor allem nicht nur zuquatschen und dann laufen lassen - da ist doch der Hund begraben wie es auf den Bildern aussieht.... Absolut sinnfrei sowas.

Nach dem Kotzen:
Ich würde dir auch raten dir nen Anwalt zu nehmen:
Der gesunde Menschenverstand sollte ja ausreichen um der Staatsanwaltschaft klar zu machen dass da keine richtige "fahrt", sondern eher ein "Rangieren"/umdrehen des Fahrzeugs war.
Bei dem unebenen Boden und dem Gewicht des jeeps kannst du das Fahrzeug wohl kaum per Muskelkraft aus der Garage schieben, drehen und andersrum wieder reinschieben (weil du was an der anderen Seite schrauben musstest).

Sowas in der Art würde ich mir mit dem Anwalt zusammen ausdenken und durchziehen - selbst wenn du dann ne Strafe kriegst, ist der Führerschein hoffentlich Safe und die Geldstrafe nicht allzu hoch.
Good luck auf jeden fall von mir!
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