Ich hab dann direkt mal recherchiert, weil ich ja auch regelmäßig nicht zugelassene Autos auf meinem Grundstück rumranggiere, aber das Grundstück ist nicht eingezeunt.
Der Begriff öffentlicher Verkehrsraum ist da entscheinden. Ist der Garagenhof im Privatbesitz von irgendjemandem?
Vielleicht hilft es, wenn man mal mit dem Vermieter spricht und er schriftlich bescheinigt, dass er eine öffentliche Nutzung des Grundstücks nicht duldet und nur offizielle Mieter den Garagenhof nutzen dürfen. Ein eingeschränkter Personenkreis ist für mich keine Öffentlichkeit.Eine Fläche, die im Privatbesitz ist, ist aber nur dann tatsächlich-öffentlich, wenn sie tatsächlich so genutzt wird und der Verfügungsberechtigte diese Nutzung auch duldet.
Naja klar und Anwalt ist Pflicht!