Bitte lest vor dem Eröffnen eines Threads, was in diesen Bereich gehört - Danke!
Vielleicht inspiriert Euch der Text ja auch...

Re: Mein VW T4 VR6

164
BirgerS hat geschrieben:
Du musst beweisen das er dich getäuscht hat, einen Schaden belegen und Schadenersatz durchsetzen
Richtig! Bevor ich Geld verlangen kann, muß erst mal die Schuld bewiesen werden. Das wird mit dem Strafverfahren erledigt und danach kann ich zivilrechtlich gegen ihn vor gehen. Wie soll das anders herum funktionieren?
Sag bitte wer dir diesen Nonsens erzählt hat, Zivilklage und Strafverfahren haben nichts miteinander zu tun, außer du hast ein Adhäsionsverfahren zusammen mit der Strafanzeige beantragt, dann kann der Strafrichter dir einen Schadenersatz zusprechen, aber nur bei 100% klaren Fällen

Wie man einem Beklagten eine Schuld rechtssicher nachweist, das erklärt dir am besten ein Anwalt

Ich habe das auch schon mal gemacht, alle Beweise gesammelt das nur der Verkäufer und kein Dritter der Tachodreher gewesen sein kann und diese vorgelegt, darauf hin ist dieser eingeknickt und hat mir den geforderten Schadenersatz bezahlt, vor Gericht wäre ich damit auch durchgekommen

So wie du vorgehst wirst du keinen Cent bekommen, du hast ja nicht einmal eine Schadenshöhe welche Gerichtsfest ist, und den T4 hast du vorschnell verkauft

Re: Mein VW T4 VR6

166
BirgerS hat geschrieben:
...darauf hin ist dieser eingeknickt...
Siehste und das ist bei mir NICHT der Fall! Der gibt keine Schuld zu, bzw. redet überhaupt kein Wort mit mir.
Ich habe die Beweise besorgt, mein Anwalt hat ihm diese um die Ohren gehauen, hätte er es nicht zugegeben wäre der nächste Schritt die Einreichung einer Klage gewesen

Du weisst das sowas in erster Instanz locker 2 Jahre dauern kann bis es zu einem Urteil kommt?

Ich würde langsam mal anfangen entsprechende Schritte einzuleiten, oder schreib die Kohle eben ab, dann musst du nicts machen

Der muss übrigens nicht mit dir reden, aber dem Richter im Prozess muss er Rede und Antwort stehen

Re: Mein VW T4 VR6

167
BirgerS hat geschrieben:
...darauf hin ist dieser eingeknickt...
Siehste und das ist bei mir NICHT der Fall! Der gibt keine Schuld zu, bzw. redet überhaupt kein Wort mit mir.
Hast du denn irgendwelche alten Tüv-Berichte, ein Gutachten (eines anerkannten Gutachters!), das überhaupt manipuliert wurde und/oder glaubhafte Aussagen anderer Vor-Vorbesitzer?? Ansonsten hat Merlin mehr als recht, ohne das Auto wird eine Beweisführung echt schwierig bis unmöglich! Wenn man sowas vorhat, muss man auch die Luft haben, so ein Auto mal eine zeitlang abgemeldet in der Garage stehen zu lassen. Eine Wandlung ist jetzt eh unmöglich, bei unanfechtbarer Beweislage hätte er dir deine ganzen Kosten/Investitionen in dem Fall erstatten müssen, lediglich dein extravagantes Design hätte noch einen Streitpunkt bei einer Rücknahme dargestellt.
Bei mir bekommt jeder sein Fett weg. Damit die Tanzfläche auf der Nase nicht zu groß wird....

Zuviel Kontakt mit Trollen hinterlässt Spuren.

Re: Mein VW T4 VR6

168
Ich habe auch sämtliche Beweise... interessiert den nicht. Daher geht das jetzt vor Gericht.
Die Kilometerstände sind alle bei VW hinterlegt. Irgendwann waren 125.000 km, dann plötzlich nur noch 80.000 km und so weiter. Also das ist schon eindeutig nachweisbar. Und da brauch ich auch den Wagen nicht zu! Die alten Rechnungen, der Kaufvertrag, Fotos vom Fahrzeug, speziell vom Tacho, reichen da.
Meine Webseite http://www.RuhrpottFotos.de/