BirgerS hat geschrieben:Du musst beweisen das er dich getäuscht hat, einen Schaden belegen und Schadenersatz durchsetzen
Richtig! Bevor ich Geld verlangen kann, muß erst mal die Schuld bewiesen werden. Das wird mit dem Strafverfahren erledigt und danach kann ich zivilrechtlich gegen ihn vor gehen. Wie soll das anders herum funktionieren?
Sag bitte wer dir diesen Nonsens erzählt hat, Zivilklage und Strafverfahren haben nichts miteinander zu tun, außer du hast ein Adhäsionsverfahren zusammen mit der Strafanzeige beantragt, dann
kann der Strafrichter dir einen Schadenersatz zusprechen, aber nur bei 100% klaren Fällen
Wie man einem Beklagten eine Schuld rechtssicher nachweist, das erklärt dir am besten ein Anwalt
Ich habe das auch schon mal gemacht, alle Beweise gesammelt das nur der Verkäufer und kein Dritter der Tachodreher gewesen sein kann und diese vorgelegt, darauf hin ist dieser eingeknickt und hat mir den geforderten Schadenersatz bezahlt, vor Gericht wäre ich damit auch durchgekommen
So wie du vorgehst wirst du keinen Cent bekommen, du hast ja nicht einmal eine Schadenshöhe welche Gerichtsfest ist, und den T4 hast du vorschnell verkauft