
rolyaTmiT hat geschrieben:Der Trailer mit 2,8t Zuladung (...)
(10) Auflaufbremsen sind nur bei Anhängern zulässig mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als
1.
8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h,
2.
8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt,
3.
3,50 t, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt.
quarktasche hat geschrieben:https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__41.html Abschnitt 10:(10) Auflaufbremsen sind nur bei Anhängern zulässig mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als
1.
8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h,
2.
8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt,
3.
3,50 t, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt.
Geht also bis 3,5t zGg
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