chekkerdeluxe hat geschrieben:
Repkosten 2259€ lt. Angabe
Wiederbeschaffungswert 1600€
Restwert n. Angabe 150€
Kann mich mal einer Aufklären?
Abrechnung auf Totalschadenbasis
Du erhälst automatisch (falls die 1600,- steuerneutral angegeben sind, und nicht (wie manche SV reinschreiben) differenzbesteuert):
WBW minus RW=1450,-€
Dann kannst Du noch zusätzlich:
-Nutzungsausfall für die Wiederbeschaffungsdauer in Anspruch nehmen, müsste im Gutachten auch drinstehen. Also die Dauer UND die Nutzungsausfallklasse.
-Kostenpauschale: 20 bis 25 €, kommt ein bischen auf die Versicherung an
-Ab- und Anmeldekosten: Erzähl der Versicherung, dass Du die Karre behälst, aber abmeldest und ausschlachtest.
Manchmal selten funktioniert das ohne Belege. Falls Du es wirklich so machst, den Beleg einreichen.
-Falls eine besondere Musikanlage o.ä. drin ist, kann man da evtl. auch noch Umbaukosten bekommen.
Burt hat geschrieben: Im Grunde genommen ist das [...] schon ziemlicher Murks, also für unsere Zwecke vollkommen angemessen.