Re: Kennzeichen hinten versetzen Stoßstange Anhängerkupplung

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EG-Richtlinie 94/20 vom 30. Mai 1994, Anhang VII, Abschnitt 2.1.4 hat geschrieben:Die angebaute Kupplungskugel darf das hintere Kennzeichen bzw. den dafür vorgesehenen Platz nicht verdecken; andernfalls muß eine ohne Spezialwerkzeug abnehmbare Kugel verwendet werden.

Quelle: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 101:DE:PDF

Bedeutet meiner meinung auch, daß eine abnehmbare AHK abgenommen werden muß, wenn kein Hänger am Haken ist und sie das Kennzeichen verdeckt.


Für ältere Fahrzeuge mit starrer AHK besteht wahrscheinlich Bestandschutz. Für nachträgliche Umbauten sehe ich schwarz. Beim 32BQP und beim Pirat habe ich das versetzte hintere Kennzeichen vorsichtshalber eintragen lassen, weil es eigentlich auf der verkehrten seite sitzt. Wenn, dann darf es nur links und nicht wie bei mir rechts von der Fahrzeugmitte sitzen, ist bei mir aber durch die Anordnung des Auspuffs nicht möglich. Mit der Eintragung bin ich einigermaßen auf der sichern Seite. Normal muß das nicht eingetragen werden, wenn die Position der StVZO entspricht und eine zulässige Beleuchtung dran ist.
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