Re: Stencil und H-Zulassung

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dreiradfahrer hat geschrieben:
is wohl ein prüfer, der die neuen richtlinien kennt...
nein, ganz offensichtlich ist er das NICHT

nach den neuen Richtlinien ist nämlich sehr viel mehr erlaubt als nach den alten, nach denen wäre nämlich bei ganz brutaler Auslegung ein Leichenwagen (der ja ab Werk nie einer war) pauschal nicht H-tauglich gewesen ... (das die Auslegung in der Praxis naturlich anders aussah ändert nichts an diesen Problemen), Grund: es waren nur originale Werkskarossen oder eben Umbauten zu einer werksseitig lieferbaren Karosserie erlaubt, ausgenommen lediglich Fahrzeuge die ab Werk ohne Karosserie geliefert wurden (wie vor dem Krieg ja durchaus üblich), dann musste der Umbau aber auch "zeittypisch" gewesen sein, ein Streamliner auf dem Chassis eines DeDion aus der Kaiserzeit wäre also auch nicht durchgegangen ;)

Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können und damit zeitgenössisch sind.
http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374 ... 011-09.pdf

was spricht dagegen das der Wagen schon damals so "zugerichtet" wurde ? eigentlich nichts, außer das Leichenwagen normalerweise sehr lange ihrem eigentlichen Sinn gemäß genutzt werden, länger als die meisten anderen Nutzfahrzeuge, und daher eher selten in "jungen Jahren" in die Hände von Tunern fallen
ne zeitgenössische Werbeaufschrift erlaubt
und wie genau hat sowas aus zu sehen ? es gibt und gab, neben den allgemeinen Vorschriften für KFZ, nie eine "Norm" für Werbeaufschriften und Extravaganzen gab und gibt es zu allen Zeiten ...

sorry.. aber was für ein schmarrn! :schwachsinn:
nach dem ersten absatz widersprichst du dir selbst indem du sagst, dass die änderung in den ersten 10 jahren vorgenommen sein müsste. ich denke mal, dass die leiche den test besteht, oder?!

ich steck grad ziemlich dick drin, im thema h-zulassung und hab die richtlinien ausgedruckt und abgeheftet neben mir liegen... auch hab ich schon die meinungen einiger blaukittel durch und dass die änderung in den ersten 10 jahren möglich gewesen wäre heißt auch nichts anderes, als dass DU im besten fall ein gutachten aus der zeit besorgen musst oder eben fotos, filmmaterial.. aber auf jeden fall irgendwas, worauf sich der prüfer beziehen kann!

letztendlich kannst du aber noch so viel darüber zitieren und kommentieren, fakt ist, dass du die entscheidung nicht zu fällen hast!

btw. ist an umbauten alles h-konform, was IN DER BAUREIHE ab werk verbaut wurde. was man sich übrigens schön aus den richtlinien rauslesen kann, wenn man sich mal zeit nimmt... das wäre dann übrigens auch das detail, was tatsächlich gelockert wurde!
MaxSchmerz hat geschrieben:Auf der einen Art ist es echt schade, dass die H-Richtlinien so scharf sind, ich hätte so extrem viele Ideen, die ich noch gern für die Zeit bis zur Lackierung umsetzen würde, auf der Anderen Seite kann ich das ganze auch irgendwie verstehen, dass das "Kulturgut" "geschützt" werden soll, sind wir mal ehrlich ne Ford Weltkugel mit Breitbau und Flipflop Lack hat nurnoch wenig mit Oldtimern zu tun, letztendlich geht es aber leider mehr um Steuern.
was spricht dagegen, einem breitbau ein h anzuerkennen? gehörte doch damals zum straßenbild, oder nicht? ich sehe da keine probleme, wenn der umbau in den ersten 10 jahren nach erstzulassung stattgefunden hat oder zumindest ein gutachten der gfk teile mit entsprechendem datum vorhanden ist!
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Re: Stencil und H-Zulassung

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Gegen Breitbau an sich sag ich ja nichts, ich red von einer Ford Weltkugel (Ford P1 von 1952) da ist nen Breitbau doch ziemlich fehl am Platz, aber das ist jetzt etwas Off Topic.
Wenn wer noch nen Paar gute Tips oder Argumente, dass stencils zeitgenössisch sind, immer her damit :jubel2:
MfG Simon
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Re: Stencil und H-Zulassung

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Naja, also vor 30 Jahren nannte man es zumindestens in Deutschland sicherlich noch nicht Stencil. Und ehrlich gesagt - ich weiß nicht, wie man es damals nannte. Das wäre für mich der erste Recherchepunkt, wie ich an das Thema rangehen würde. Google kann Dein Freund sein.
Für meine H-Abnahme vom Pirat habe ich auch sehr viel recherchiert für die Argumentation, im Handschuhfach liegt ein kompletter Ordner mit Papieren...
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Re: Stencil und H-Zulassung

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Also der Tipp raus zu finden, wie diese Geschichte früher hieß, war Gold wert, dadurch bin ich darauf gestoßen, dass es diese Kunstform seit 66 gibt und in den späten 70ern/frühen 80ern populär wurde, leider ist meine Quelle dafür derzeit noch Wikipedia, ich werde mich aber mal in die kunsthistorische Bibliothek begeben und mir anschließend einen Prüfer hier aus Münster suchen.
MfG Simon
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