dreiradfahrer hat geschrieben:nein, ganz offensichtlich ist er das NICHTis wohl ein prüfer, der die neuen richtlinien kennt...
nach den neuen Richtlinien ist nämlich sehr viel mehr erlaubt als nach den alten, nach denen wäre nämlich bei ganz brutaler Auslegung ein Leichenwagen (der ja ab Werk nie einer war) pauschal nicht H-tauglich gewesen ... (das die Auslegung in der Praxis naturlich anders aussah ändert nichts an diesen Problemen), Grund: es waren nur originale Werkskarossen oder eben Umbauten zu einer werksseitig lieferbaren Karosserie erlaubt, ausgenommen lediglich Fahrzeuge die ab Werk ohne Karosserie geliefert wurden (wie vor dem Krieg ja durchaus üblich), dann musste der Umbau aber auch "zeittypisch" gewesen sein, ein Streamliner auf dem Chassis eines DeDion aus der Kaiserzeit wäre also auch nicht durchgegangen![]()
http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374 ... 011-09.pdfÄnderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können und damit zeitgenössisch sind.
was spricht dagegen das der Wagen schon damals so "zugerichtet" wurde ? eigentlich nichts, außer das Leichenwagen normalerweise sehr lange ihrem eigentlichen Sinn gemäß genutzt werden, länger als die meisten anderen Nutzfahrzeuge, und daher eher selten in "jungen Jahren" in die Hände von Tunern fallen
und wie genau hat sowas aus zu sehen ? es gibt und gab, neben den allgemeinen Vorschriften für KFZ, nie eine "Norm" für Werbeaufschriften und Extravaganzen gab und gibt es zu allen Zeiten ...ne zeitgenössische Werbeaufschrift erlaubt
sorry.. aber was für ein schmarrn!

nach dem ersten absatz widersprichst du dir selbst indem du sagst, dass die änderung in den ersten 10 jahren vorgenommen sein müsste. ich denke mal, dass die leiche den test besteht, oder?!
ich steck grad ziemlich dick drin, im thema h-zulassung und hab die richtlinien ausgedruckt und abgeheftet neben mir liegen... auch hab ich schon die meinungen einiger blaukittel durch und dass die änderung in den ersten 10 jahren möglich gewesen wäre heißt auch nichts anderes, als dass DU im besten fall ein gutachten aus der zeit besorgen musst oder eben fotos, filmmaterial.. aber auf jeden fall irgendwas, worauf sich der prüfer beziehen kann!
letztendlich kannst du aber noch so viel darüber zitieren und kommentieren, fakt ist, dass du die entscheidung nicht zu fällen hast!
btw. ist an umbauten alles h-konform, was IN DER BAUREIHE ab werk verbaut wurde. was man sich übrigens schön aus den richtlinien rauslesen kann, wenn man sich mal zeit nimmt... das wäre dann übrigens auch das detail, was tatsächlich gelockert wurde!
was spricht dagegen, einem breitbau ein h anzuerkennen? gehörte doch damals zum straßenbild, oder nicht? ich sehe da keine probleme, wenn der umbau in den ersten 10 jahren nach erstzulassung stattgefunden hat oder zumindest ein gutachten der gfk teile mit entsprechendem datum vorhanden ist!MaxSchmerz hat geschrieben:Auf der einen Art ist es echt schade, dass die H-Richtlinien so scharf sind, ich hätte so extrem viele Ideen, die ich noch gern für die Zeit bis zur Lackierung umsetzen würde, auf der Anderen Seite kann ich das ganze auch irgendwie verstehen, dass das "Kulturgut" "geschützt" werden soll, sind wir mal ehrlich ne Ford Weltkugel mit Breitbau und Flipflop Lack hat nurnoch wenig mit Oldtimern zu tun, letztendlich geht es aber leider mehr um Steuern.