Bitte lest vor dem Eröffnen eines Threads, was in diesen Bereich gehört - Danke!
Vielleicht inspiriert Euch der Text ja auch...

Re: NEU anfang.... diesmal für immer

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Gute Wahl, auch wenn ich eigentlich Audi-Hasser bin. Aber das Modelljahr geht noch in Ordnung, man kann fast alles mit haushaltsüblichem Werkzeug machen, gerade beim 4-Zyl.-Benziner. Getriebe ist ohne Bühne fummelig, aber machbar, alles kein Hexenwerk.
Auflastung kenne ich eigentlich nur zu Sportzwecken, dh gilt (oder galt zumindest bei meinem 32b) nur in Verbindung mit einem Anhänger, der Sportgeräte transportiert, bei meinem waren es halt Pferde; ob man das mit dem Wohnwagen legal hinbekommt, weiß ich nicht. Evtl tauschen gegen einen kleinern/leichteren, eine "Weltreise" ständig an oder knapp über der Belastungsgrenze ist ja auch nicht gerade materialschonend. Auf jeden fall würde ich dem Audi einen größeren Kühler und evtl. zusätzliches Kühlgebläse verpassen.

Achja, brauchst Du ´ne neue Tastatur? Bei Deiner scheint der Punkt zu klemmen. ;-)
Burt hat geschrieben: Im Grunde genommen ist das [...] schon ziemlicher Murks, also für unsere Zwecke vollkommen angemessen.

Re: NEU anfang.... diesmal für immer

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Just me hat geschrieben:" (kleine kritik - weil hobby oder leben ausüben ist heute ... schwierig, sagen wir so.)
Wem erzählst Du das, ich hatte z Zt dieser bescheuerten Kfz-Steuer-Änderung (2007?)mein Wohnmobil das ganze jahr angemeldet und konnte immer rein und losfahren,wenn ich wollte. Dann kam RÜCKWIRKEND der Steuerbescheid, der mich finanziell fast aus der Spur geworfen hat, gnädigerweise durfte ich meine Steuerschuld beim Finanzamt abstottern. Ich hab den Kasten natürlich sofort abgemeldet und nur noch mit Kurzzeitkennzeichen oder roter Nr bewegt-was die Sache mit der Spontanität erledigt hat. Dem "WoMo" hat´s auch nicht gut getan, Standschäden und so.

Deine Aktion mit dem Wohnwagen kann ich verstehen, ich meinte ja nur, weniger wäre in dem Fall mehr-entscheiden (und instandhalten) mußt Du es ja eh selbst.

Größere Lima ist natürlich auch gut, oder eine zweite dazu extra für den Wowa?
Burt hat geschrieben: Im Grunde genommen ist das [...] schon ziemlicher Murks, also für unsere Zwecke vollkommen angemessen.

Re: NEU anfang.... diesmal für immer

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da hast du aber ein falsches eigenes Wissen.

wie will man bitte unterwegs ständig kontrollieren können bzw. prüfen lassen, wieviel der Hänger wiegt und obs noch okay ist?

Stichwort Selbstkontrolle/-verantwortung.

Es zählt das zulässige Gesamtgewicht.

Daher darfst du mit einem Hänger, dessen zulässiges Gesamtgewicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges überschreitet auch nicht fahren. z.b.

Ohne Hängerschein geht auch die Kombi nicht, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges PLUS das zulässige Gesamtgewicht des Hängers mehr als 3,5 t betragen.
Selbst wenn deine aktuelle Ladungssituation nur 2t betragen "würde"

bsp:

Darf dein Fahrzeug 1200 Kilo ziehen, du hängst nen Hänger an mit ner zulässigen Gesamtmasse von 2,5 Tonnen, der aber samt pfffff nem Auto drauf (son Daihatsu Bus z.b. :king: ) nur 1180 kg in Echt wiegt...... darfste nicht ziehen.



:moped:
Grímm ne va plus! Alles muss, Nichts geht!
ignorieren geht über studieren!

Re: NEU anfang.... diesmal für immer

5
Das ist doch kein Argument
Grimm hat geschrieben:da hast du aber ein falsches eigenes Wissen.

wie will man bitte unterwegs ständig kontrollieren können bzw. prüfen lassen, wieviel der Hänger wiegt und obs noch okay ist?
Das ist doch kein Argument dann wäre das ja auch eine ausrede fürs Überladen.


Stichwort Selbstkontrolle/-verantwortung.

Es zählt das zulässige Gesamtgewicht.

Daher darfst du mit einem Hänger, dessen zulässiges Gesamtgewicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges überschreitet auch nicht fahren. z.b.
Sprechen wir hier vom Führerschein oder der Eingetragenen Anhängelast am Zugfahrzeug?

Ohne Hängerschein geht auch die Kombi nicht, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges PLUS das zulässige Gesamtgewicht des Hängers mehr als 3,5 t betragen.
Selbst wenn deine aktuelle Ladungssituation nur 2t betragen "würde"


bsp:

Darf dein Fahrzeug 1200 Kilo ziehen, du hängst nen Hänger an mit ner zulässigen Gesamtmasse von 2,5 Tonnen, der aber samt pfffff nem Auto drauf (son Daihatsu Bus z.b. :king: ) nur 1180 kg in Echt wiegt...... darfste nicht ziehen.



:moped:

Re: NEU anfang.... diesmal für immer

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Anhängelast
Die Anhängelast ist die tatsächliche Last unabhängig von der maximal zulässigen Gesamtmasse. Bei einachsigen Anhängern ohne Drehgestell zählt die Stützlast zur Fahrzeuglast. Die Anhängelast ist also die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers abzüglich der Stützlast. Wenn beispielsweise das Zugfahrzeug eine zulässige Anhängelast von 1200 kg aufweist, darf ein Anhänger der Masse 1250 kg angehängt werden, wenn die Stützlast 50 kg beträgt und diese innerhalb des für die Anhängerkupplung zulässigen Stützlastbereiches liegt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%A4nger

Re: NEU anfang.... diesmal für immer

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???

Dein Post:
Rene131181 hat geschrieben:Ist doch egal was dein zulässiges gesamtgewicht sagt
Meines wissens nach Zählt bezüglich Anhängelast das tatsächliche gewicht.
ist inhaltlich einfach nicht korrekt.

Daher hab ich in meinem letzten Beitrag das "Ganze" noch mal erklärt.
Rene131181 hat geschrieben:Das ist doch kein Argument
Grimm hat geschrieben:da hast du aber ein falsches eigenes Wissen.

wie will man bitte unterwegs ständig kontrollieren können bzw. prüfen lassen, wieviel der Hänger wiegt und obs noch okay ist?
Das ist doch kein Argument dann wäre das ja auch eine ausrede fürs Überladen.

das war ne rhetorische Frage an Dich!

Das im übrigen weiter unten in diesem Post von mir erklärt wurde anhand von Beispielen.

Der Unterschied zwischen Anhängelast und zulässigen Gesamtgewicht ist mir bekannt.
Aber du willst doch nicht ernsthaft mit dem haarspaltigen Argument kommen, ein Hänger mit 1250kg Gesamtgewicht im direkten Anhang zum Zugfahrzeug mit 1200 kg zulässiger Anhängelast wäre jetzt die Lösung?

Das ist die Ausnahme, nicht die Regel. Nicht anderes hab ich ausführlich zuvor beschrieben....

Wenn das WoMo 1000 wiegen darf und der Audi 1100 ziehen darf, darf er iihn ziehen. fertig.


Es geht nie um das tatsächliche Gewicht (außer es ist wahrhaftig überladen, dann bekommt das Gewicht Gewicht :king: ), sondern immer um das zulässige Gesamtgewicht.

Anhänger, WoMo. Egal.
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Re: NEU anfang.... diesmal für immer

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Die Anhängelast ist das was du ans auto hängen darfst und das zulässige gesamtgewicht ist fürs Auto unintressant.
Wenn du natürlich nicht den passenden Führerschein hast ist das nicht das Problem vom Auto.
So habe ich es in der Fahrschule gelernt.

Das ist genauso anderstrum, wenn du laut fürerschein nur 1000kg ziehen darfst aber einen anhänger mit der zulässigen Gesamtmassse von 1000kg um 500 überlädst ist das fahren ohne Führerschein.

Re: NEU anfang.... diesmal für immer

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Aber wenn ich unrecht habe ist mir das auch egal.
Aber ich wurde schon des öfteren mit meinem Wohnwagen angehalten der mehr gesamtmasse hat als ich ziehen darf.
und wurde auch schon gewogen.
Hat keiner gemeckert.

Aber ganz ehlich wenn ich unrecht habe tut es mir leid aber ich glaub es nicht.
Außer du sagst mir wo ich das nachlesen kann.

Re: NEU anfang.... diesmal für immer

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Klasse B (Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen)

Die zulässige Gesamtmasse eines angehängten Anhängers mit mehr als 750 kg darf ab dem 19.01.2013 auch größer sein, als die Leermasse des Autos. Das Gespann darf dennoch nicht mehr als 3500 kg auf die Wage bringen.
Klasse BE Die Gesamtmasse eines Anhängers darf 3,5 Tonnen nicht übersteigen, vor dem 19.01.2013 gab es hier keine Begrenzung. Für Anhänger über 3,5 Tonnen ist die Klasse C1E erforderlich.

Scheiß ReCaptcha... ;-)


KANN ICK NICH MACHN, HA´ICK KEENE APP DAßU!!! ;-)