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Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug eintragen

Verfasst: Mo 3. Jun 2013, 22:00
von Grimm
GRenOpel hat geschrieben:
KLE hat geschrieben:Ich habe das mit Hilfe von nem Gutachten für ein Britax Faltdach eingetragen bekommen, weil da drinsteht, daß man die Dachstreben durchtrennen darf. Kann ich Dir mailen.
Vermutlich wirds den stören, daß es von Britax und nicht Webasto is...
Aber Versuch macht kluch, kannst also bitte gerne mein Postfach beglücken.
Nein, wird es nicht. Zauberwort heißt: Vergleichsgutachten.

Vorausgesetzt:
Captain Chaos hat geschrieben:Och, wenn ich das Gutachten so lese.... man brauch immer noch nen verständnisvollen Prüfer, aber man kommt zumindest nich mit leeren Händen...!!!
Wenn dem Prüfer per Gutachten plausibel argumentiert wird, dass es eine Firma gab, die die Erlaubnis hatte sowas zu verbauen, zieht er dieses Gutachten als Vergleich heran und trägt dir das Dach per Einzelabnahme ein.

Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug eintragen

Verfasst: Mo 3. Jun 2013, 22:02
von Captain Chaos
In solchen Momenten liebe ich dieses Forum... :10:

Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug eintragen

Verfasst: Mi 5. Jun 2013, 13:58
von GRenOpel
Grimm hat geschrieben:
GRenOpel hat geschrieben:
KLE hat geschrieben:Ich habe das mit Hilfe von nem Gutachten für ein Britax Faltdach eingetragen bekommen, weil da drinsteht, daß man die Dachstreben durchtrennen darf. Kann ich Dir mailen.
Vermutlich wirds den stören, daß es von Britax und nicht Webasto is...
Aber Versuch macht kluch, kannst also bitte gerne mein Postfach beglücken.
Nein, wird es nicht. Zauberwort heißt: Vergleichsgutachten.

Vorausgesetzt:
Captain Chaos hat geschrieben:Och, wenn ich das Gutachten so lese.... man brauch immer noch nen verständnisvollen Prüfer, aber man kommt zumindest nich mit leeren Händen...!!!
Wenn dem Prüfer per Gutachten plausibel argumentiert wird, dass es eine Firma gab, die die Erlaubnis hatte sowas zu verbauen, zieht er dieses Gutachten als Vergleich heran und trägt dir das Dach per Einzelabnahme ein.
Dieser Prüfer leider nicht.
Weiß nicht, ob er seinen Job nicht mag oder seine Idealwelt nur mit silbernen Neuwagen motorisiert wird...?

Aber von vorne: Ich kam zu ihm und legte ihm das Britax-Gutachten vom KLE vor, mit den Worten daß dies zwar auch kein Gutachten für das Twingo-Dach sei, daß dies aber als Vergleichsgutachten diente, um ein solches Dach in einem Passat ein zu tragen.

Das Erste was er sagte, war "Ach, das ist doch gar nicht mehr gültig" (wegen dem Vermerk "Stand: März 90" vorne drauf.
Darauf erklärte ich ihm, daß damit erst letztes Jahr noch die Eintragung im Rahmen einer H-Kennzeichnung erfolgte.

Er blätterte dann ein paar Mal hin und her, fing dann irgendwie damit an, ich solle mal bei Renault nachfragen, ob die irgendeine Veränderung beim Twingodach vorgenommen hätten - was das für eine Rolle bei der Eintragung des Daches beim Golf spielen sollte, is mir nicht klar. Vorher hatte ich noch den Golf Country erwähnt, in dessen Chrome Edition ab Werk ein Faltdach geliefert wurde. Leider hat VW da aber auch nix Schriftliches drüber.

Zwischendurch musste er dann wegen was Anderem in die Halle, was ein Telefonat nach sich zog. Hab dann nach einigen Minuten Warten mein Gutachten genommen und bin gefahren. man merkte einfach, daß der keinen Bock hatte, sich damit zu befassen. Und durch die andere Sache wurde seine Laune auch nicht besser.

Also suche ich halt nach nem anderen Prüfer.

Edit: ich vergaß zu erwähnen, daß es ihn natürlich auch gestört hat, daß das Gutachten von Britax und nicht von Webasto war. :-|

Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug eintragen

Verfasst: Mi 5. Jun 2013, 14:06
von Grimm
GRenOpel hat geschrieben: Also suche ich halt nach nem anderen Prüfer.
:koppab:

seh ich auch so.

Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug eintragen

Verfasst: Mi 5. Jun 2013, 14:08
von Jeff
Wie schon von mir erwähnt, bau das Faltdach in dein Auto ein.
Setz dich rein Fahr zu (Gelöschter User) seinem Prüfer und gut.

Warscheinlich hast du dadurch zwar die Spritkosten die höher sind als bei dir in der Gegend.
Aber dadurch sparst du dir die Rennereien und Sucherei nach einem Prüfer der das in deiner Nähe macht.
Vielleicht auch vorher mal mit (Gelöschter User) sprechen das er eventuell n Termin ausmachen kann oder so.

Mfg Jeff

Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug eintragen

Verfasst: Mi 5. Jun 2013, 14:59
von rambowduck
Du brauchst hat keinen Prüfer, sondern einen Sachverständigen. Leider liegen da in der Realität oft Welten dazwischen, auch wenn es eigentlich das gleiche sein sollte :schwachsinn:

Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug eintragen

Verfasst: Do 6. Jun 2013, 12:50
von Dennis
Das Monopol soll aber fallen hab ich von nem Prüfer gehört, fraglich ist nur wann. :pompom:

Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug eintragen

Verfasst: So 9. Jun 2013, 11:22
von GRenOpel
Ich danke an dieser Stelle für die zahlreichen Beiträge.

Das Faltdac-.Projekt wird nun erstmal aufgeschoben, aber nicht aufgehoben.

Wollte eigentlich meine Umbaupläne durchziehen und dann alles auf einmal eintragen lassen, aber nun geh ichs doch erst mal langsam an, mit Federn und Felgen, der Rest kommt dann nach und nach.

Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug eintragen

Verfasst: Mi 12. Jun 2013, 19:43
von GRenOpel
Da hab ich mich grad erst entschlossen, die Faltdachpläne zu verschieben, da bietet sich mir doch die Gelegenheit, günstig eins zu bekommen.
Heute (recht weit gefahren und) selber ausgebaut. :-)

Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug eintragen

Verfasst: Fr 21. Jun 2013, 09:59
von fuste65
Hallo Leute,

ich hänge hier mal eine zum Thema passende Frage ran...

Hat einer von Euch Erfahrungen mit dem Twingofaltdach in der T3 Doka? Könnte mir gefallen.

Gruß aus Hessen

Frank