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Re: Wie viele Scheinwerfer sind erlaubt?

Verfasst: Mi 4. Sep 2013, 15:05
von nordwind32
Wenn du den Träger mit den fest darauf montierten Scheinwerfern ohne Werkzeug abnehmen kannst gilt das ganz Gestrüpp als Ladung.

Re: Wie viele Scheinwerfer sind erlaubt?

Verfasst: Mi 4. Sep 2013, 15:09
von BirgerS
Naja, ganz ohne Werkzeug geht das nicht... den Träger kann man nur mit nem Imbus lösen.
Aber ich schau mal, daß ich die Scheinwerfer selbst abnehmbar mache (Flügelmutter oder sowas).

Re: Wie viele Scheinwerfer sind erlaubt?

Verfasst: Mi 4. Sep 2013, 17:30
von dr Reiche
Bei meiner Blechfotz sah das damals so aus:

Bild


Das originale Aufblendlicht war abgeklemmt und bediente über die originale Schaltung die unteren zwei Scheinwerfer.
Die oberen Scheinwerfer habe ich mit einer extra Relais-Schaltung verbaut und den Steuerstromkreis (Signal) von der originalen Schaltung genommen. Für die Nebler war schon alles von Renault her vorgerüstet und brauchte nur noch extra Schalter (muss leuchten) und Nebler anbringen.
Diese Konstelation durfte ich so im öffentlichen Straßenverkehr fahren und war abgesegnet vom Prüfingeneure und die grüne Minna hat auch nie was gesagt.

aaalso: - alle vier Zusatzscheinwerfer inklusive Nebler durften leuchten
- bei Betätigung von Fernlicht muss das Abblendlicht ausgehen
- originales Aufblendlicht abklemmen
- Standlicht in den originalen Scheinwerfern hat funktioniert und ich hatte extra noch welches in den oberen Scheinwerfern (gesetzliche Anbaumaße beachten)

Edith: Das war so ein schönes Auto :heul:

Re: Wie viele Scheinwerfer sind erlaubt?

Verfasst: Mi 4. Sep 2013, 17:46
von Makrochip
dr Reiche hat geschrieben:Bei meiner Blechfotz sah das damals so aus:

Bild


Edith: Das war so ein schönes Auto :heul:
:gier: :gier: :gier: ich hab fast schon vergessen, wie geil die Blechfotz doch war... Schade das Sie nicht mehr unter uns weilt :heul:

Re: Wie viele Scheinwerfer sind erlaubt?

Verfasst: Fr 6. Sep 2013, 00:00
von BirgerS
So schaut das jetzt aus...
Bild
Die Scheinwerfer sind fest montiert (das war nicht anders zu lösen) und die sind jetzt nicht funktionsfähig. Also ist das so jetzt nicht erlaubt, oder gibts da irgendwelche Schlupflöcher?

Re: Wie viele Scheinwerfer sind erlaubt?

Verfasst: Fr 6. Sep 2013, 08:19
von nordwind32
Den Träger kannst du doch abnehmen - somit sind die Lichter abnehmbar und nicht fest verbaut.

Sieht noch so kahl aus. 2-3 paar Lichter passen da noch ran :top:

Re: Wie viele Scheinwerfer sind erlaubt?

Verfasst: Fr 6. Sep 2013, 14:33
von BirgerS
Ursprünglich sollte da noch ne Dachbox drauf, aber die war so breit, daß die Scheinwerfer nicht mehr gepasst hätten...
Mal schauen ob und was ich aufm Dach noch mache.

Re: Wie viele Scheinwerfer sind erlaubt?

Verfasst: Fr 6. Sep 2013, 19:52
von Mr.Chili
Da gab es doch diese Abdeckschalen für`n Motorsport,
die muste nur noch mit entsprechender (Blauer)Folie bekleben und gut ist.


Gruß Chili

Re: Wie viele Scheinwerfer sind erlaubt?

Verfasst: Fr 6. Sep 2013, 20:21
von BirgerS
Ja, diese Abdeckschalen waren im Lieferumfang mit dabei. Werden die Scheinwerfer "legaler", wenn ich die drauf habe? Das mit dem blau anmalen wäre zwar witzig, aber ich möchte nicht zu viel Ähnlichkeit mit bestimmten anderen Fahrzeugen XD Sonst wird mir irgendwann doch noch Amtsanmaßung unterstellt...

Re: Wie viele Scheinwerfer sind erlaubt?

Verfasst: Fr 6. Sep 2013, 20:56
von Mr.Chili
BirgerS hat geschrieben:Ja, diese Abdeckschalen waren im Lieferumfang mit dabei. Werden die Scheinwerfer "legaler", wenn ich die drauf habe? Das mit dem blau anmalen wäre zwar witzig, aber ich möchte nicht zu viel Ähnlichkeit mit bestimmten anderen Fahrzeugen XD Sonst wird mir irgendwann doch noch Amtsanmaßung unterstellt...

legaler wird das damit sicher, jetzt aber nicht kneifen, die schalen müße blau werden :pulp: