"Wer als Halter eines PKWs, Motorrads oder leichten Anhängers mit abgelaufener Hauptuntersuchung von der Polizei kontrolliert wird, dem droht in den ersten 2 Monaten nicht einmal ein Bußgeld.
Erst wenn die Hauptuntersuchung bereits seit über 2 Monaten abgelaufen ist, werden zunächst 15 Euro fällig.
Wer bereits 4 Monate über dem Termin drüber ist, muss bis zum 8. Monat mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen.
Ab dem 8. Monat wird es dann allerdings ziemlich happig. 40 Euro Bußgeld und 2 Punkte in Flensburg sind hier bei einer Kontrolle durch die Polizei fällig."
Quelle
Natürlich muss zum Um-/Anmelden noch TÜV drauf sein.
