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Re: NEU anfang.... diesmal für immer

Verfasst: Fr 3. Jan 2014, 23:19
von Rene131181
Danke aber es geht nicht um den Führerschein!!!!
Sondern ums Auto und da zählt das tatsächliche gewicht des anhängers.

Re: NEU anfang.... diesmal für immer

Verfasst: Fr 3. Jan 2014, 23:40
von Grimm
Rene131181 hat geschrieben:Danke aber es geht nicht um den Führerschein!!!!
Sondern ums Auto und da zählt das tatsächliche gewicht des anhängers.

Wo steht denn, dass es NICHT um den führerschein geht?

Hab ich überlesen, wenns irgendwo steht.


In erster Linie zählt zuerst der Führerschein.

Mit Klasse B, haben FandN und ich recht.

Mit bzw. ab Klasse BE hast du Recht Rene!

Ich gehe aber rotznaiv davon aus, dass hier von B ausgegangen wird. In den meisten Fällen.

:sekt:

Re: NEU anfang.... diesmal für immer

Verfasst: Sa 4. Jan 2014, 01:27
von MaxSchmerz
Irgendwie gehe ich bei den Meisten hier noch von Klasse 3 aus, die dürfen sehr viel mehr.

Re: NEU anfang.... diesmal für immer

Verfasst: Sa 4. Jan 2014, 12:24
von nordwind32
Für diejenigen unter uns, welche ihren Führerschein vor 1999 gemacht haben und
im Besitz der alten Führerschein Klasse 3 sind, gilt folgende Besitzstandsregelung:
- Zugfahrzeug mit höchstens 7,5 t
- Einachsige Fahrzeuggespanne bzw. Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 18,75 t.

Wir rüstigen Rentner mit Klasse III dürfen also 7,5 Tonner mit einachsigem Anhänger von bis zu 11,25 t fahren. :-)

Re: NEU anfang.... diesmal für immer

Verfasst: Sa 4. Jan 2014, 12:58
von Mr.Chili
Dino so is es :aegypten:
Hätten se mal so lassen sollen
Alles was später kam war nur abzocke, auch diese ständig neuen Führerscheine :unlike:

Ich nehm meinen grauen Lappen mit ins Grab

Re: NEU anfang.... diesmal für immer

Verfasst: Sa 4. Jan 2014, 13:32
von kickman223
Wir rüstigen Rentner mit Klasse III dürfen also 7,5 Tonner mit einachsigem Anhänger von bis zu 11,25 t fahren.

ich kenne jemanden der fährt nen 7,5 t kipper mit nem 2 Achs Hänger darf der das?

Re: NEU anfang.... diesmal für immer

Verfasst: Sa 4. Jan 2014, 13:35
von shopper
wenn der achsabstand des hängers weniger als n meter beträgt.....ja (hab ich mal gehört)

Re: NEU anfang.... diesmal für immer

Verfasst: Sa 4. Jan 2014, 14:15
von nordwind32
Genau, weniger als ein Meter gilt als einachsig

Re: NEU anfang.... diesmal für immer

Verfasst: Sa 4. Jan 2014, 14:44
von kickman223
nordwind32 hat geschrieben:Genau, weniger als ein Meter gilt als einachsig

Also mitte Radnabe zu Radnabe? Oder Darf nicht mehr als ein meter abstand zwischen den Rädern sein?

Re: NEU anfang.... diesmal für immer

Verfasst: Sa 4. Jan 2014, 14:59
von MRG
kickman223 hat geschrieben:
nordwind32 hat geschrieben:Genau, weniger als ein Meter gilt als einachsig

Also mitte Radnabe zu Radnabe? Oder Darf nicht mehr als ein meter abstand zwischen den Rädern sein?

:schlaupuper:


Der vormalige deutsche Führerschein der Klasse 3 (PKW mit Anhänger) sah vor, dass lediglich einachsige Anhänger gezogen werden durften, wobei als Einachser auch Tandemachsenanhänger galten, sofern der Achsabstand kleiner als ein Meter war.