Re: Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev
Verfasst: Mi 1. Okt 2014, 19:40
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Sicherer ist evtl. ein argument.Youngtimer Garage hat geschrieben:Für einen einfachen Transport erscheint mir die Fahrt aufm Trailer günstiger und auch sicherer. Erst wenn man innerhalb 2-3 Tagen diverse Orte/Werkstätten abklappern muss, wird ein Kurzzeitkennzeichen interessant.
Das war bei uns letztes Jahr schon so.shopper hat geschrieben:ich habs auch so verstanden das die reglung nu gilt
boah...das wird ja noch heftiger
quelle : motortalkZudem darf das Kennzeichen nicht mehr an ein beliebiges Fahrzeug angebracht werden. Wichtige Daten wie Marke, Modell und Fahrgestellnummer müssen bereits beim Antrag bekannt sein. Die Zulassungsstelle trägt sie maschinell in die Papiere des Kurzzeitkennzeichens ein. Bisher übernahm das der Antragsteller, sobald der Verwendungszweck der Bleche feststand.
(§10 Absatz 4 regelt übrigens, wie ein Kennzeichen auszusehen hat, auf diese Ausnahmen wird da überhaupt nicht eingegangen, dies aber nur am Rande)Die Fahrten müssen von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sein.
Bei Fahrten im Vorfeld einer Neuzulassung oder einer Wiederzulassung muss muss Ihnen hierzu entweder eine Versicherungsbestätigungs-Nummer (VB-Nummer) zugeteilt sein oder Sie haben eine vollständig ausgefüllte Versicherungsbestätigung, auch als Doppelkarte oder Deckungskarte bekannt, dabei, auf der der vorgedruckte Zusatz: "Gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 10 Absatz 4 der Fahrzeugzulassungsverordnung" nicht gestrichen sein darf.