Seite 20 von 38

Re: Dirty White GTI

Verfasst: Sa 14. Sep 2013, 22:15
von Grimm
:tomate:


kannst du den Alten noch zurückholen?

Re: Dirty White GTI

Verfasst: Sa 14. Sep 2013, 22:17
von IamFist
super ding!

kat musst du m.M. nach nicht wieder austragen. Steuer richtet sich ja eh nach dem H und ich glaube Umbauten die zu einer Verbesserungen im Abgasverhalten führen werden toleriert.

Re: Dirty White GTI

Verfasst: Sa 14. Sep 2013, 22:20
von Jeff
Kat austragen - No Way !
Wenn der mal eine verbesserte Abgasnorm eingetragen beckommen hat steht die jetzt.
Der deutsche TÜV und die Dekra dürfen an einem Fahzeug nichts verschlechtern.
Also wirste den nich wieder los.
Und wenn der nich in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung eingetragen wurde gibbet auch kein H.
Hatte da gestern erst ne Discusion mit nem Prüfer.
Ach ja das mit den ersten 10 Jahren gillt für alle Eintragungen am Fahrzeug.

Kannst dir ja mal den Oldtimerleitfaden er Googeln den Tipp hat mir der Prüfer auch gegeben.

Re: Dirty White GTI

Verfasst: Sa 14. Sep 2013, 22:22
von shopper
ähm... meines wissens darf eine verbesserung im sinne der umwelt kein h hindernis sein

wie auch änderungen wie z.b. bkv, seilzug bremsen auf hydraulisch

Re: Dirty White GTI

Verfasst: Sa 14. Sep 2013, 22:27
von Buste27
Mr.Chili hat geschrieben:Geschmack sach sprach der Aff und biss in die seff :nein:
Klaro, wie immer...

Re: Dirty White GTI

Verfasst: Sa 14. Sep 2013, 22:29
von Jeff
Dann hast du leider falsches Wissen !
Hab sehr genau nach gefragt, Mir gings auch um verbesserungen.
Wollte in eine Karosse BJ 37 Technik aus den 60er Jahren packen.
Bremsen, BKV, Motor, Getriebe.
Da hat mir der Tüver ganz deutlich gesat damit kriege ich niemals das H.
Die 10 Jahre nach Erstzulassung zählen für alle Umbauten.

Re: Dirty White GTI

Verfasst: Sa 14. Sep 2013, 22:34
von shopper
nachrüstkats für das modell sind aber zulässig... wie auch motoren die aus der "gleichen" baureihe kommen .. nur eben neuer....n 200d aus nem 124 in nen 123 oder nen /8 wären da kein problem

Re: Dirty White GTI

Verfasst: Sa 14. Sep 2013, 22:43
von Jeff
Kenn mich mit Benz nich aus und kann jetzt dazu nicht antworten.

Hier mal der Link den Mir der Prüfer genannt hat.
Er meinte das man sich daran halten muß sonst gibts halt kein H.
http://www.w123garage.de/downloads/gtue.pdf

Re: Dirty White GTI

Verfasst: Sa 14. Sep 2013, 23:02
von DirtyWhiteBoy
Jeff hat geschrieben:Dann hast du leider falsches Wissen !
Hab sehr genau nach gefragt, Mir gings auch um verbesserungen.
Wollte in eine Karosse BJ 37 Technik aus den 60er Jahren packen.
Bremsen, BKV, Motor, Getriebe.
Da hat mir der Tüver ganz deutlich gesat damit kriege ich niemals das H.
Die 10 Jahre nach Erstzulassung zählen für alle Umbauten.
aha.. dann lies dir den aktuellen katalog für richtlinien zur begutachtung von kraftfahrzeughistorischem kulturgut noch mal durch. da steht eigentlich drin, dass alles h-konform ist, was älter als 30 jahre ist!
mit den 10 jahren hast du aber recht. außer es existieren gutachten, auf denen ein ausstellungsdatum zu erkennen ist. antrieb und bremsanlage müssen aber immer im auto eingetragen werden, deshalb muss der motorumbau 10 jahre nach erstzulassung erfolgt sein. außer es handelt sich um technik, die in der baureihe verbaut wurde!
irgendwo steht auch, dass serienzustand herzustellen ist. dieses schlupfloch betrifft auch einen geregeltern kat, der nicht ab werk schon verbaut war.
Grimm hat geschrieben:kannst du den Alten noch zurückholen?
lass mich da mal noch den schrullizahn ziehen, dann kommt der schon auch noch zu etwas charakter! ;) also die farbe finde ich schon mal sehr aufregend! :king:
Mr.Chili hat geschrieben:Geschmack sach sprach der Aff und biss in die seff :nein:
:rotekarte:

Re: Dirty White GTI

Verfasst: Sa 14. Sep 2013, 23:12
von weichei65
Jeff hat geschrieben:Kat austragen - No Way !
Wenn der mal eine verbesserte Abgasnorm eingetragen beckommen hat steht die jetzt.
Der deutsche TÜV und die Dekra dürfen an einem Fahzeug nichts verschlechtern.
Also wirste den nich wieder los.
Und wenn der nich in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung eingetragen wurde gibbet auch kein H.
Hatte da gestern erst ne Discusion mit nem Prüfer.
Ach ja das mit den ersten 10 Jahren gillt für alle Eintragungen am Fahrzeug.

Kannst dir ja mal den Oldtimerleitfaden er Googeln den Tipp hat mir der Prüfer auch gegeben.

Laut des Leitfadens ist aber für Änderungen des Abgasverhaltens eine andere Verordnung zuständig, hat also eigentlich nichts mit den zehn Jahren zu tun. Das hat dein Prüfer nur so ausgelegt. Ich hab hier beim Tüv mit dem zuständigen gesprochen wegen meines Passat. Der hat seit fünf Jahren Euro1-Nachrüstung, was überhaupt kein Problem darstellt. Nachgerüstete Änderungen im Abgasverhalten sind kein Hinderungsgrund fürs H!