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Re: Dirty White GTI

Verfasst: Sa 14. Sep 2013, 23:14
von Grimm
Jeff hat geschrieben:Kenn mich mit Benz nich aus und kann jetzt dazu nicht antworten.

Hier mal der Link den Mir der Prüfer genannt hat.
Er meinte das man sich daran halten muß sonst gibts halt kein H.
http://www.w123garage.de/downloads/gtue.pdf

He Jeff,

kurz mal das verlinkte überflogen.

unter Punkt
3.2.3.1. Motor
steht:
Bei der Nachrüstung mit einem Abgasreinigungssystem gelten die Anforderungen
der 52. AusnVO.
mal gegooglet was der Paragraph so aussagt:
Abweichend von § 47 Abs. 3 Nr. 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gelten Kraftfahrzeuge auch dann als schadstoffarm im Sinne der Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung der Richtlinie 93/59/EWG des Rates vom 28. Juni 1993 (ABl. EG Nr. L 186 S. 21), wenn sie vor dem

a)
vor dem 1. Oktober 1995 oder
b)
bei mehr als sechs Sitzplätzen einschließlich des Fahrersitzes oder einer Gesamtmasse von mehr als 2.500 kg und einer Bezugsmasse von mehr als 1.250 kg vor dem 1. Oktober 1998

erstmals in den Verkehr gekommen sind und nach dem 1. Januar 1996 nachträglich mit einem Abgasreinigungssystem versehen worden sind. Dies gilt nur, wenn

1.
das Abgasreinigungssystem

a)
mit einer Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genehmigt ist oder
b)
im Rahmen einer Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nach § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genehmigt ist oder
c)
durch ein Teilegutachten nach § 19 Abs. 3 Nr. 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für unbedenklich erklärt und die Abnahme nach dieser Vorschrift unverzüglich durchgeführt und bestätigt worden ist,

2.
im Rahmen einer Abgasprüfung nach Anhang I Nr. 5.3.1 in Verbindung mit Anhang III der Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung der Richtlinie 93/59/EWG des Rates vom 28. Juni 1993 (ABl. EG Nr. L 186) nachgewiesen worden ist, daß die mit dem eingebauten Abgasreinigungssystem ermittelten Abgaswerte, multipliziert mit dem entsprechenden Verschlechterungsfaktor nach Nummer 5.3.5.2 des Anhangs I, die in Nummer 7.1.1 genannten Grenzwerte für die Fahrzeugklasse M nicht übersteigen,
3.
die Dauerhaltbarkeit des Abgasreinigungssystems für mindestens 2 Jahre oder 80.000 km gewährleistet ist,
4.
die Nachrüstung keine nachteiligen Auswirkungen, insbesondere auf das Betriebsverhalten, die Betriebssicherheit, den Kraftstoffverbrauch und das Geräuschverhalten des Kraftfahrzeugs, hat und
5.
alle für die Nachrüstung mit dem Abgasreinigungssystem erforderlichen Teile ordnungsgemäß eingebaut sind und die einwandfreie Funktion des Abgasreinigungssystems von einer für die Durchführung der Abgasuntersuchung nach § 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in Verbindung mit Anlage VIIIa Nr. 3.1.2 oder 3.2 anerkannten Kraftfahrzeugwerkstatt, sofern diese die Nachrüstung selbst durchgeführt hat oder durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII bestätigt worden ist.

demnach seh ich da, wie shopper, weniger probleme :gruebel:


aber das ist wieder dieser vielzitierte Aspekt, das es unter 10 Prüfern eben 11 Meinungen gibt.

Buddha hats irgendwie anders gesagt. wenn ers überhaupt war :king:

Re: Dirty White GTI

Verfasst: Sa 14. Sep 2013, 23:46
von Jeff
Ja dann hat mir das mein Prüfer so ausgelegt und erklärt.
Bei mir gings auch ehr um Bremsen, Motor, Getriebe, und solche Baugruppen.

Re: Dirty White GTI

Verfasst: Sa 14. Sep 2013, 23:53
von viking
neuer prüfer, neues glück :like:

/finde blinker und scheinwerfer tun beim neuen weniger weh, sonst... solange ATS und käfig noch was reinholen passts

Re: Dirty White GTI

Verfasst: So 15. Sep 2013, 03:45
von santeria
Ich find den neuen besser!
Die alten Felgen ginge. Gar nicht. :king:
Und die Theke ist ja mal endgeil!!

Edit:
Und das oak Green metallic ist lecker!

Re: Dirty White GTI

Verfasst: So 15. Sep 2013, 12:52
von schwarzer peter
Ist das nicht jadegrün?

Finde den auch sehr cool. So eine Aussage hätte ich vor zehn Jahren noch nicht über die Lippen gebracht.

Re: Dirty White GTI

Verfasst: Mo 16. Sep 2013, 20:48
von DirtyWhiteBoy
ich hätte gedacht, die farbe schimpft sich onyx grün metallic, aber ich guck ma, ob ich im kofferraum noch nen aufkleber finde.

Re: Dirty White GTI

Verfasst: Di 17. Sep 2013, 06:31
von Roccokiel53
Ersteinmal Herzlichen Glückwunsch zum GTi...Der DX ist meiner MEinung nach der beste Motor den VW gebaut hat, kommt vorallem untenrum besser als der 16V. Wenn Du Teile brauchst meld Dich. Ich werde sehr bald mal berichten was es bei mir Sciroccomäßig neues gibt...

Gruß Micha

Re: Dirty White GTI

Verfasst: Di 17. Sep 2013, 08:41
von santeria
DirtyWhiteBoy hat geschrieben:ich hätte gedacht, die farbe schimpft sich onyx grün metallic, aber ich guck ma, ob ich im kofferraum noch nen aufkleber finde.
Und Du hast recht!
L94E war das annähernd gleich aussehende Oak Green metallic beim Zweier Golf was dem LD6V Onyx Green zum verwechseln ähnlich sieht.
Auf jeden Fall ne geile Farbe! :top:

Jadegrün metallic(LAckcode hab ich grad kein Bock zu suchen) ist mM nach dieses ins Türkis gehende..

Re: Dirty White GTI

Verfasst: Di 17. Sep 2013, 12:12
von KLE
Jeff hat geschrieben:Dann hast du leider falsches Wissen !
Hab sehr genau nach gefragt, Mir gings auch um verbesserungen.
Wollte in eine Karosse BJ 37 Technik aus den 60er Jahren packen.
Bremsen, BKV, Motor, Getriebe.
Da hat mir der Tüver ganz deutlich gesat damit kriege ich niemals das H.
Die 10 Jahre nach Erstzulassung zählen für alle Umbauten.
Jein.
Also erstmal: Dein Prüfer verwendet die veralteten Vorschriften. Die haben sich 2011 geändert. Das ist die aktuelle Version:
http://download.autobild.de/dl/1038254/ ... eichen.pdf

Umbauten innerhalb der ersten 10 Jahre durchgeführt oder möglich
Umbauten nicht zeitgenössisch aber vor min. 30 Jahren nachweislich durchgeführt wurden.

Also die 37er Karosse umbauen, eintragen lassen und 30 Jahre aufs H warten - Du bist ja noch jung :king:

Re: Dirty White GTI

Verfasst: Di 17. Sep 2013, 13:07
von Jeff
Ja das könnte man machen aber dann 30 Jahre warten ?
Och nö da such ich mir lieber n anderen Prüfer oder ne andere Möglichkeit das eingetragen zu beckommen.
Verfolge da grad n sehr Interresanten Ansatz wie es was werden könnte.