
Wer mehr über die komplette Tour in die Rhön lesen will:
http://rollerchaos.blogspot.de/2017/08/ ... -rhon.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Nein, ohne Kennzeichen wird das schwierig. Sicher, man könnte über Frachtverzeichnisse und Mautabrechnungen irgendwas rausbringen, aber warum sich stundenlang mit den Sheriffs und Versicherungen streiten? Der Roller hat einen realen Zeitwert von unter 100€, das lohnt sich schlicht nicht.Hast du den Laster-Fahrer irgendwie drankriegen können?
§1 StVO ... die in so einem Fall möglicherweise relevanten Tatbestände sind dann fahrlässige Sachbeschädigung, fahrlässige Körperverletzung und evtl. auch Nötigung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Im Fall des Beamten wäre auch ein Strafverfahren wegen Strafvereitelung im Amt möglich. Mit dem Bugeldkatalog hat das alles nämlich nichts mehr zu tun, das sind handfeste Straftaten und er MUSS eine Anzeige aufnehmen.Kommentar des Polizisten: Sorry, aber Rücksichtlosigkeit steht nicht im Bußgeldkatalog, können wir nix machen...
Generell ist die Schweiz nicht schlecht, aber gut versteckt war sie diesmaldas Wallis ist nämlich wunderschön und Graubünden sowieso .
Ist dann nicht zuviel Gewicht auf dem Vorderrad?dreiradfahrer hat geschrieben:... vielleicht nehme ich ja zwei Kabelbinder
Burt hat geschrieben: Im Grunde genommen ist das [...] schon ziemlicher Murks, also für unsere Zwecke vollkommen angemessen.