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Andere Rückleuchten - was geht?
Verfasst: Do 18. Feb 2010, 19:19
von Captain Chaos
moinsen
hab mich vom 32bqp mal inspirieren lassen und wollte fragen, was man beachten muss wenn man andere rülis verbauen will. meine mich daran erinnern zu können, das kle immer nur rülis mit e prüfzeichen verbaut hat, weil eintragungsfrei...
und wann wurde dieses prüfzeichen eingeführt?
Re: Andere Rückleuchten - was geht?
Verfasst: Do 18. Feb 2010, 19:33
von Captain Chaos
ok weiss ich bescheid. heisst, wenn man ab bj 50 für rülis prüfzeichen brauch, im umkehrschluss, das jedes auto was in d zugelassen war, auch automatisch die prüfzeichen auf den teilen hat?
Re: Andere Rückleuchten - was geht?
Verfasst: Do 18. Feb 2010, 23:58
von KLE
Captain Chaos hat geschrieben:ok weiss ich bescheid. heisst, wenn man ab bj 50 für rülis prüfzeichen brauch, im umkehrschluss, das jedes auto was in d zugelassen war, auch automatisch die prüfzeichen auf den teilen hat?
Prinzipiell ja. Es gibt wenige Ausnahmen. Importierte Autos können unter Umständen auch Rücklichter ohne Prüfzeichen haben, da macht der TÜV ab und an Ausnahmen, wenn es keine entsprechenden Rücklichter mit Prüfzeichen gibt. Und noch eine Ausnahme: Bei Fahrzeugen vor 1970 (genaues Datum weiß ich grad nicht) waren hinten Blinker, die in rot blinken, erlaubt. Nach dem Stichtag darfste nur noch Blinker, die in orange blinken, verbauen. Da hilft dann auch kein gültiges Prüfzeichen, wenn das Auto neuer ist.
Re: Andere Rückleuchten - was geht?
Verfasst: Mo 22. Feb 2010, 10:46
von -=Rust'n'Roll=-
aber ne ausnahme gibts doch bestimmt bei us versionen, oder?
hab schon oft genug ami kisten mit deutscher zulassung gesehen die rot blinken.
Re: Andere Rückleuchten - was geht?
Verfasst: Mo 22. Feb 2010, 11:05
von KLE
Ich gehe schwer davon aus, daß eben jene Fahrer amerikanischer Wagen nen zweiten Satz Heckleuchten für den TÜV rumliegen haben. Offiziell isses nicht zulässig.
Re: Andere Rückleuchten - was geht?
Verfasst: Mo 22. Feb 2010, 11:12
von Jürgen
KLE hat geschrieben:Ich gehe schwer davon aus, daß eben jene Fahrer amerikanischer Wagen nen zweiten Satz Heckleuchten für den TÜV rumliegen haben. Offiziell isses nicht zulässig.
das ist korrekt, es fahren viele Amis damit rum, erlaubt ist es definitv nicht; ich hatte ja mal nen Chevy Pickup übern TÜV zu bringen, da war ich im ersten Anlauf bei nem Ami-Spezialisten beim TÜV (mein Rat; macht das NICHT!) , der kam mit 2 Seiten DIN A4 "Verbesserungsvorschlägen" daher; der kannte sich zu gut aus

Der nächste "Spezial"TÜV begnügte sich mit nur ner halben Seite , allerdings auf die Leuchten hat er auch bestanden .... in Kombination mit nicht vorhandenen, weil nie so gebauten Rückleuchten und 24V Elektrik war das ganze etwas kniffelig zu lösen ....
Re: Andere Rückleuchten - was geht?
Verfasst: Mo 22. Feb 2010, 11:14
von -=Rust'n'Roll=-
ach immer das selbe, den Tüv bescheissen, wer macht den sowas? ;-)
Re: Andere Rückleuchten - was geht?
Verfasst: Mo 22. Feb 2010, 12:00
von gvz
oder man holt sich ein Fahrzeug,dass vor dem 1.1.1970 zugelassen worden war--da ist es Ld.§ 54 StVZO zulaessig,dass in rot geblinkt wird

Re: Andere Rückleuchten - was geht?
Verfasst: Do 16. Dez 2010, 23:04
von Makrochip
Ich gehe schwer davon aus, daß eben jene Fahrer amerikanischer Wagen nen zweiten Satz Heckleuchten für den TÜV rumliegen haben. Offiziell isses nicht zulässig.
Stimmt nicht! Bei Importfahrzeugen wo es keine Rückleuchten im gleichen Design mit orangenen Blinkern gibt, kann das der TüV-Prüfer in den Papieren vermerken.... Der 87er Pontiac Fiero meiner Freundin blinkt ganz unverfrohren hinten rot wenn man abbiegt.... da es die Autos offiziell nie in D gab und somit auch keine RüLis mit orangen Blinkern gehts ja net anders...... BTW: es gibt auch ne "Grauzone" in dem Bereich: Bekannter von mir hatte an seinem 86er Mexico Käfer anfang der 90er die schmalen Rülis aus Amiland in komplett rot dran....er musste nen seperates Rückfahrlicht und Gelbe Blinkerbirnen verbauen (wurde auch so eingetragen)..... war zwar nicht perfekt orange aber man konnte es eindeutig als Blinker erkennen....
Re: Andere Rückleuchten - was geht?
Verfasst: Fr 17. Dez 2010, 11:36
von happyc
das problem bei den (alten) ami-rückleuchten ist oft nicht das rot-blinken, sondern die tatsache, dass es einkammer-rückleuchten sind, dass sie wie der name sagt, eine kammer haben, in der dann eine zwei-faden-glühbirne ihr werk verrichtet. der tüv weigert sich, das abzunehmen, weil z.b. brems- und warnblinklicht nicht gleichzeitig funktioniert...
für viele alte ami-karren gibt es aber mehrkammer-rückleuchten zum nachrüsten, damit ist der tüv dann zufrieden - auch wenn der blinker immer noch rot blinkt
