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ab oktober 2011 neue richtlinien für H-zulassung

Verfasst: Mi 17. Aug 2011, 16:55
von MatZ
quelle: http://www.oldtimer-markt.de/?noscript= ... richtlinie
Neuer Anforderungskatalog
Fünf (!) Jahre gingen ins Land, ehe eine Expertengruppe nun die neue überarbeitete Richtlinie zur Begutachtung von Oldtimern vorlegt, welche den seit 1997 bestehenden "Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern" ab dem 1. Oktober 2011 ersetzen wird. Ziel war eine wesentliche Vereinfachung sowie eine Vereinheitlichung der Prüfstandards über die Grenzen der Sachverständigenorganisationen.
Anpassung an die FZV
Nötig war die Anpassung der Richtlinie nach der Neuordnung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) vom 15. April 2006. Seit Inkrafttreten zum 1. März 2007 wird auf die Erteilung einer besonderen Betriebserlaubnis für Oldtimer verzichtet; das für die Erteilung eines H-Kennzeichens notwendige Gutachten nach § 23 StVZO kann ab diesem Zeitpunkt nicht nur durch die Technischen Prüfstellen (in Westdeutschland TÜV, in den neuen Bundesländern Dekra), sondern zusätzlich durch geschulte Prüfingenieure aller amtlich anerkannten Sachverständigenorganisationen durchgeführt werden.
Die Richtlinie im Wortlaut
Die Kernaussagen des bisherigen Anforderungskatalogs bleibt bestehen: Neben der Originalität sind ein guter Pflege- und Erhaltungszustand in Abgrenzung von "normalen alten" Fahrzeugen einzuhalten. Eine definierte Mindest-Zustandsnote (bisher Note Drei oder besser) wird jedoch nicht mehr gefordert.

Die Kriterien für die Einstufung als Oldtimer gemäß § 2 Nr, 22 FZV sind:

* Guter Pflege- und Erhaltungszustand
* Die Hauptbaugruppen müssen angelehnt an den damaligen Originalzustand oder zeitgenössisch ersetzt sein
* Durch eine zusätzliche Ausrüstung und Ausstattung darf der Originaleindruck des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt werden

Neuerungen im Anforderungskatalog
Neu ist, daß ein Fahrzeug welches vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen ist, jedoch seinerzeit nicht zugelassen wurde, mit einer Ausnahmegenehmigung trotzdem ein H-Kennzeichen erlangen kann.
Eine wesentlich Änderung gibt es auch bei zeitgenössischen Umbauten: Waren im alten Anforderungskatalog nur Umbauten zulässig die in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung erfolgten, so sind nun auch Änderungen möglich die im gleichen Zeitrahmen hätten vorgenommen werden können. Eine später vorgenommene epochengerechte Änderung im Rahmen des Anforderungskatalog sollte somit erheblich vereinfacht werden.

Die gesamte Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO können Sie hier als pdf herunterladen.
http://www.oldtimer-markt.de/_code/file ... inie-1.pdf

kle, besteht also hoffnung für den pirat auch in die innanstädte zu fahren ;-)

Re: ab oktober 2011 neue richtlinien für H-zulassung

Verfasst: Mi 17. Aug 2011, 17:52
von Mr. Blonde
Kenn ich schon alles. Ich freu mich trotzdem. Jetzt brauch ich nur noch einen Prüfer, der mir in 6 Jahren bestätigt, dass mein Eta "gepflegt" ist. ;-)

Re: ab oktober 2011 neue richtlinien für H-zulassung

Verfasst: Mi 17. Aug 2011, 17:54
von shopper
ich glaub ich besuch doch noch mal den achter der den letzten umfall
in augenschein genommen hat...
seine ersten worte...

"auf jedenfall erhaltenswert" ...

ma kukn wie er reagiert wenns ernst wird :gruebel:

Re: ab oktober 2011 neue richtlinien für H-zulassung

Verfasst: Mi 17. Aug 2011, 18:01
von MatZ
Mr. Blonde hat geschrieben:Kenn ich schon alles. Ich freu mich trotzdem. Jetzt brauch ich nur noch einen Prüfer, der mir in 6 Jahren bestätigt, dass mein Eta "gepflegt" ist. ;-)
--> http://www.google.de/search?q=elstergla ... 64&bih=355 :jubel2:

Re: ab oktober 2011 neue richtlinien für H-zulassung

Verfasst: Mi 17. Aug 2011, 18:16
von Mr. Blonde
MatZ hat geschrieben:
Mr. Blonde hat geschrieben:Kenn ich schon alles. Ich freu mich trotzdem. Jetzt brauch ich nur noch einen Prüfer, der mir in 6 Jahren bestätigt, dass mein Eta "gepflegt" ist. ;-)
--> http://www.google.de/search?q=elstergla ... 64&bih=355 :jubel2:
???

Ich glaube nicht, dass ich damit Beulen, Rostlöcher und nen Kotflügel in falscher Farbe rauspolieren kann. :rotekarte:

Re: ab oktober 2011 neue richtlinien für H-zulassung

Verfasst: Do 29. Sep 2011, 15:21
von MatZ
übrigens um das thema nochmal aufzuwühlen, in der aktuellen oltimer-markt ist ein bericht drin das man jetzt auch H-zulassungen mit dem alten nicht-eu kennzeichen beantragen kann, kosted wenn ich mcih recht erinner ~100eu für die bearbeitung...damit solls einfach stimmiger aussehen als mit den EU-kennzeichen - naja wers brauch...

übrigens anderswo hab ich gelesen das der fahrzeugzustand jetzt min 2 und ncihtmehr 3 sein muss...hat das jemand aus noch einer quelle gelesen?

Re: ab oktober 2011 neue richtlinien für H-zulassung

Verfasst: Do 29. Sep 2011, 15:46
von Buckaroo
MatZ hat geschrieben:übrigens anderswo hab ich gelesen das der fahrzeugzustand jetzt min 2 und ncihtmehr 3 sein muss...hat das jemand aus noch einer quelle gelesen?
Soweit ich weiss, ändert sich daran nichts ...

Re: ab oktober 2011 neue richtlinien für H-zulassung

Verfasst: Do 29. Sep 2011, 16:32
von KLE
Ich hab was ganz anderes gehört. Es wird sozusagen besser. In de Neufassung soll drinstehen, daß das Auto in enem "erhaltungwürdigen" Zustand sein muß, bedeutet, daß Autos mit echter heftiger, aber nicht verkehrsunsicherem Zustand positiv bewertet werden können.

Re: ab oktober 2011 neue richtlinien für H-zulassung

Verfasst: Do 29. Sep 2011, 16:50
von shopper
jepp
die berühmt berüchtigte zustandsnummer fällt weg
es sollte ein "erhaltenswertes" fahrzeug sein....der herr achter hat somit mehr spielraum...aber ob er ihn nutzt liegt bei ihm...nur bei ihm

rolfs und passis sind raus :shit:


und des mit den alten din-zeichen issn gerücht
nach hessn und bremen wollte auch schleswich nachziehn
ham die aber ersatzlos gestrichen.... hatte da mal nachgefragt... also hier in schleswich/holstein

Re: ab oktober 2011 neue richtlinien für H-zulassung

Verfasst: Fr 30. Sep 2011, 16:42
von Benny Benson
Hatte auch bei der Zulassungstelle mal gefragt wegen den DIN Kennzeichen, die konnte mir aber nix sagen, weil das noch keiner wollte.

Es sind ein paar im Frankfurter Raum mit dem alten Kennzeichen Unterwegs. Unteranderem ein W116 bei dem es unmöglich ist, dass er schon vor dem EU-Kennezichen ein H bekommen hat :gruebel: