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Schubladen-Griffe erlaubt?
Verfasst: Do 19. Sep 2013, 01:47
von BirgerS
Hallo Leute!
Ich frage für meine Freundin, ob es erlaubt ist, solche Griffe am Fahrzeug zu befestigen:
http://www.ebay.de/itm/360671747279?var ... 1438.l2649
Sie will die hinten am Heck befestigen - Heckklappe und evtl. Stoßstange. Ich denke vorne wäre verboten? Also Motorhaube oder Frontstoßstange?
VG
Birger
Re: Schubladen-Griffe erlaubt?
Verfasst: Do 19. Sep 2013, 06:14
von GRenOpel
Obs erlaubt is, weiß ich nich, aber wenn ich mir den Heckklappengriff an nem Suzuki Wagon R+ (erste Serie) so anschaue... das Ding sieht aus wie ne Handtuchstange aussem Badezimmer.
Re: Schubladen-Griffe erlaubt?
Verfasst: Do 19. Sep 2013, 06:16
von Makrochip
GRenOpel hat geschrieben:Obs erlaubt is, weiß ich nich, aber wenn ich mir den Heckklappengriff an nem Suzuki Wagon R+ (erste Serie) so anschaue... das Ding sieht aus wie ne Handtuchstange aussem Badezimmer.
Stimmt jetzt wo Du es sagst...
Böse Zungen behaupteten das sei der Griff, wo man die Kiste dran nehmen und wegwerfen kann.

Re: Schubladen-Griffe erlaubt?
Verfasst: Do 19. Sep 2013, 09:50
von KLE
Sicherlich ist ein Schubladengriff nicht unter Autoteile und es gibt kein Gutachten etc. dafür.
Was schon einmal gut ist: Die Dinger sind aus Metall (Splitterverhalten eindeutig, Plastik wäre schwieriger) und haben runde Ecken. Bedeutet, die Verletzungsgefahr vom Material her ist gering. Deshalb finde ich die Montage für relativ bedenkenlos. Was evtl. sein kann, daß ein Prüfer sagt, bei einem Unfall mit einem Fußgänger könnte einer mit der Hand drin hängenbleiben und sich nen Finger etc. abreißen.
Normalerweise würde ich sagen: Dranschrauben und gut, will aber immer zu bedenken geben, daß es immer wieder einen Polizisten oder einen TÜV Prüfer geben kann, der das anders sieht.
Re: Schubladen-Griffe erlaubt?
Verfasst: Do 19. Sep 2013, 15:50
von BirgerS
KLE hat geschrieben:Was evtl. sein kann, daß ein Prüfer sagt, bei einem Unfall mit einem Fußgänger könnte einer mit der Hand drin hängenbleiben und sich nen Finger etc. abreißen.
Genau das waren ja meine Bedenken dabei. Deswegen meine ich ja daß es vorne eher verboten ist, hinten aber nicht... Aber ich denke das sieht auch jeder Polizist und jeder TÜV-Prüfer anders oO So lange man sich nicht offensichtlich dran verletzten kann (scharfe Kanten usw.) wird man es vielleicht mal ausprobieren können...