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blinker eingitter

Verfasst: Fr 28. Mai 2010, 21:22
von Morava
ich hab hier paar kfz gesehen, die ihre blinker so eingegitter haben...

is das so zulässig in der stvo?
oder darf man auch den spaß eigentlich nicht???


vielen dank schonmal!!!

Re: blinker eingitter

Verfasst: Fr 28. Mai 2010, 22:56
von Captain Chaos
nicht eingetragene veränderung = erlöschen der betriebserlaubnis. dementsprechend sind die gitter auch nicht erlaubt. aber die wenigsten leuten werden deshalb ärger kriegen weils ne sache ist die man während der fahrt oder nur bei genauem betrachten sieht... ähnlich siehts wohl leider für die schwarzen klebeband kreuze auf den scheinwerfern aus, die ich so gern bei meinem hätte -.-

Re: blinker eingitter

Verfasst: Fr 28. Mai 2010, 23:08
von Morava
achso.... ok
danke !!!

wobei nicht eingetarge nicht gleich erlöschen der ABE heißt... es sind auch dine erlaubt, die man nicht abnehmen lassenmuss ;-)