Geschlossene hintere Seitenscheiben im PKW?
Verfasst: Mi 26. Nov 2014, 18:23
Hallo Leute,
ich frage mich in den letzten Tage ob nachträglich geschlossene hintere Seitenscheiben legal sind bzw. wie man die legal bekommt.
Hier im Forum haben ja schon einige die Scheiben dicht gemacht, spontan fallen mir da Peter, Stefan, Käfer67 und der Jolf ein.
Dicht gemacht sind die ja schnell, ist das aber auch zu legalisieren, wenn der Wagen weiterhin eine PKW Zulassung behalten soll? Müssen die hinteren Sitze dann raus, oder können die evtl. sogar drin bleiben?
Im Internet ließt man zu dem Thema so viel verschiedene Meinungen von "muss als LKW zugelassen werden" bis zu "wenn man 2 Außenspiegel hat gehts auch ohne Abnahme".
Deshalb wollte ich gern mal aus erster Hand erfahren auf was da geachtet werden muss.
Dennis
ich frage mich in den letzten Tage ob nachträglich geschlossene hintere Seitenscheiben legal sind bzw. wie man die legal bekommt.
Hier im Forum haben ja schon einige die Scheiben dicht gemacht, spontan fallen mir da Peter, Stefan, Käfer67 und der Jolf ein.
Dicht gemacht sind die ja schnell, ist das aber auch zu legalisieren, wenn der Wagen weiterhin eine PKW Zulassung behalten soll? Müssen die hinteren Sitze dann raus, oder können die evtl. sogar drin bleiben?
Im Internet ließt man zu dem Thema so viel verschiedene Meinungen von "muss als LKW zugelassen werden" bis zu "wenn man 2 Außenspiegel hat gehts auch ohne Abnahme".
Deshalb wollte ich gern mal aus erster Hand erfahren auf was da geachtet werden muss.
Dennis