Seite 1 von 2

TÜV: Loch in der Tür - erheblicher Mangel oder nicht?

Verfasst: Do 30. Apr 2015, 16:49
von santeria
Hat mit Umbau wenig zu tun, dafür mit TÜV.

Demnächst steht bei meinem Golf der TÜV an..
Nun hab ich in der Beifahrertür ein kleines Löchle..
Gilt die Tür als tragendes Teil und das Loch darin dadurch als erheblicher Mangel?

Denke nicht dass es bei sowas Ermessensspielraum der Prüfers gibt, daher frage ich hier und nicht in der Prüfstelle.

Re: TÜV: Loch in der Tür - erheblicher Mangel oder nicht?

Verfasst: Do 30. Apr 2015, 16:59
von KLE
Tür ist kein tragendes Teil, sollten aber keine scharfen Kanten durchs Rostloch entstehen. Wenns kein großes Loch ist, würde ich nen Aufkleber drüberpappen oder nen Streifen Panzertape. Kann man später ja wieder abziehen.

Re: TÜV: Loch in der Tür - erheblicher Mangel oder nicht?

Verfasst: Do 30. Apr 2015, 17:05
von shopper
das türblatt fahrerseite vom 131 ist auf...
vorne an der ecke schauen die stecker vom lautsprecheranschluss raus
war dem ing egal....

Re: TÜV: Loch in der Tür - erheblicher Mangel oder nicht?

Verfasst: Do 30. Apr 2015, 17:32
von Merlin6000
Bei der Dekra ist ein Rostfleck an der Türe schon ein geringer Mangel (GM), da wird dann wegen der scharfen Kante am Rostloch ein EM draus, Aufkleber taugt auch nix, wenn dann zuspachteln auch wenn es nur 3 Tage hält.#

Dazu macht ein Auto mit offensichtlichen Rostflecken/löchern den Eindruck das es sich um ein extrem ungepflegtes Kfz handelt, so das ein Prüfer auf die Idee kommen könnte sich das ganze viel genauer vorzunehmen als normal.

Re: TÜV: Loch in der Tür - erheblicher Mangel oder nicht?

Verfasst: Do 30. Apr 2015, 18:19
von All Eyez on me
KLE hat geschrieben:Tür ist kein tragendes Teil, sollten aber keine scharfen Kanten durchs Rostloch entstehen. Wenns kein großes Loch ist, würde ich nen Aufkleber drüberpappen oder nen Streifen Panzertape. Kann man später ja wieder abziehen.
So ist es!

Nur die Idee mit Aufkleber drüberpappen und hinterher wieder abziehen vergiß mal ganz schnell wieder. Als Halter eines KFZ bist Du für den verkehrssicheren Zustand verantwortlich. Und das jederzeit.

Die Plakette ist kein Freibrief.

Wenn da also scharfe Kanten sind müssen die DAUERHAFT und ordentlch behoben werden. Und damit ist kein Aufkleber gemeint oder geeignet. Sowas kann nur als Notlösung oder Provisorium die Gnade eines Prüfers finden wenn sonst alles ok am Auto ist...

Re: TÜV: Loch in der Tür - erheblicher Mangel oder nicht?

Verfasst: Do 30. Apr 2015, 18:24
von Christian
Hat es bei mir, der nette Mann meinte, zur Nachuntersuchung bitte etwas Panzerband über die gerissene Stoßstange, damit sich keine Kinder verletzen können.

Re: TÜV: Loch in der Tür - erheblicher Mangel oder nicht?

Verfasst: Do 30. Apr 2015, 18:32
von KLE
Natürlich meinte ich den Aufkleber danach abziehen, um es richtig zu reparieren ;-)

Ich würd natürlich n Blech drübernieten. Is klar, oder?

Re: TÜV: Loch in der Tür - erheblicher Mangel oder nicht?

Verfasst: Fr 1. Mai 2015, 11:36
von weichei65
Soll ich dir zum FFT ne Tür mitbringen.....? :gruebel:

Würde die DIskussion erübrigen, n paar hab ich noch.... :-)

Re: TÜV: Loch in der Tür - erheblicher Mangel oder nicht?

Verfasst: Sa 2. Mai 2015, 01:59
von santeria
Danke für die schnellen Antworten.

Das Loch ist winzig aber durchaus vorhanden
> könnte sich mit Gewalt bestimmt auf 4-stecknadelkopfgrösse erweitern lassen.
Ich glaube ich hatte irgendwie mit dem Gedanken gespielt eine weiße Tür ans silberne Auto zu
bauen die ich noch rumliegen habe. ..
Je nach vorhandener zeit werde ich daher entweder die gaffa-Variante wählen oder vielleicht doch mal tauschen (dauert wegen Espiegeln, ZV und Efh nur etwas länger als wenn die Sachen nicht drin wären).

@weichei65:
Danke für s Angebot, wäre Deine Tür silbern?

Re: TÜV: Loch in der Tür - erheblicher Mangel oder nicht?

Verfasst: Sa 2. Mai 2015, 20:32
von weichei65
Nö.

Hab nur schwarz oder graumetallic für rechts. Aber gegen eine gute weisse würd ich glatt tauschen... :-)