Rote Blinker am Anhänger
Verfasst: Di 1. Mär 2016, 20:48
Kann ich mich bei roten Blinkern am ungebremsten Anhänger auch auf folgendes berufen? Wenn nein, bitte Gegenargumentation, nicht "Nein, aber interessiert keinen."
Ausnahmeverordnung zur StVZO vom 20. 12. 91
§ 54 Abs. 3
Statt der in § 54 Abs. 3 aufgeführten Blinkleuchten für gelbes Licht dürfen an den vor dem 1. Januar 1970 in den Verkehr gebrachten Fahrzeugen Blinkleuchten für rotes Licht angebracht sein, wie sie bisher nach § 54 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b vom 6. Dezember 1960 BGB1 zulässig waren.