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Taxi-Schild. Ja oder nein?
Verfasst: Fr 21. Jan 2011, 12:57
von Rostnroll
Moin!
Ergänzend zu meinem "Gelber Neblscheinwerfer"-Thema kommt promt die nächste Frage zum Golf-Projekt.
Darf ich ein altes Taxi-Schild (ohne Beleuchtung) an meiner Karre anbringen? Mein Instinkt sagt zwar "nein", aber es würd mich ja schon interessieren wie das gehandhabt wird.
Hat ja jemand Ahnung/Erfahrungen?
Danke schon mal!
Gruß
Rostnoll
Re: Taxi-Schild. Ja oder nein?
Verfasst: Fr 21. Jan 2011, 18:53
von Captain Chaos
also mein bauchgefühl sagt ja, du darfst das dingen montieren.. vom sinn sprechen wir mal lieber nicht^^
ich kannte mal vor jahren nen typ, der hatte auf seinem Ascona C nen Taxischild mit Ascona Schriftzug... vielleicht mal umhören.. als Alternative..
Re: Taxi-Schild. Ja oder nein?
Verfasst: Fr 21. Jan 2011, 20:52
von Benny Benson
Gute Frage...ist das gleiche wie mit dem Fahrschul aufkleber....ich hab einen hinten drauf.
Fragen wir mal andersrum, welcher paragraph sollte es denn verbieten?!
Solang man keine Leute mitnimmt und Geld dafür verlangt.
Wenn die Polizei dich anhällt will sie vielleicht deinen Personenbeförderungsschein sehen, aber ich glaube nicht, dass es da ein generelles Verbot gibt.
Vielleicht nur ab und zu böse Blicke von den Berufsfahrern.
Schreibs doch als Gag einfach mal Falsch, "Tacksi" oder so

Re: Taxi-Schild. Ja oder nein?
Verfasst: Fr 21. Jan 2011, 21:54
von Captain Chaos
Oder Ficksi^^
Re: Taxi-Schild. Ja oder nein?
Verfasst: Fr 21. Jan 2011, 22:19
von bertbenz
Gute Frage!
das intressiert mich auch schon ne weile würde nämlich saugut zu meinem Benz passen
Gruß D.
Re: Taxi-Schild. Ja oder nein?
Verfasst: Fr 21. Jan 2011, 22:21
von Mr. Blonde
Dixie
Re: Taxi-Schild. Ja oder nein?
Verfasst: Fr 21. Jan 2011, 22:29
von bertbenz
Tucksi ;-)
Re: Taxi-Schild. Ja oder nein?
Verfasst: Sa 22. Jan 2011, 01:54
von KLE
Hmm, Bauchgefühl sagt: NEin
Berechtigt nicht z.B. das Taxischild zum Benutzen von Busspuren und auch zum Durchfahren von Fußgängerzonen?
Könnte also als Erschleichen von Rechten ausgelegt werden...
Re: Taxi-Schild. Ja oder nein?
Verfasst: Sa 22. Jan 2011, 13:52
von Mr. Blonde
KLE hat geschrieben:Hmm, Bauchgefühl sagt: NEin
Berechtigt nicht z.B. das Taxischild zum Benutzen von Busspuren und auch zum Durchfahren von Fußgängerzonen?
Könnte also als Erschleichen von Rechten ausgelegt werden...
Das sind ja eher noch mehr Gründe, so ein Teil aufs Dach zu spaxen. ;-)
Re: Taxi-Schild. Ja oder nein?
Verfasst: So 23. Jan 2011, 21:47
von Benny Benson
Hier gibts so ne Frage in nem Verkehrs-Forum
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=34247
Der Bußgeldkatalog zur BOKraft enthält lediglich Tatbestände, die die Unternehmer, Mitglieder des Fahrdienstes oder Fahrzeugführer betreffen, wobei davon ausgegangen wird, dass ein Taxi, Mietwagen usw. benutzt wird. Der § 45 BOKraft enthält auch nur für diesen Personenkreis und diese Fahrzeuge Bußgeldtatbestände.
Einen Bußgeldtatbestand über die missbräuchliche Anbringung und Benutzung des Taxischilds an einem anderen Fahrzeug enthält die Vorschrift nicht. Damit dürfte nach meinem Dafürhalten nur § 49a StVZO in Frage kommen, weil an dem Fahrzeug eine unzulässige lichttechnische Einrichtung angebracht ist (TBNr. 221.1 BKat).
Also schreib irgendwas drauf, nur nich Taxi und reiss die Birnchen raus. Das kann ja nich verboten sein.