quarktasche hat geschrieben:Jein. Teil 1 ist falsch, weil beim Führerschein von zulässiger Gesamtmasse aka theoretischen Massen ausgegangen wird, Teil 2 korrekt, hier zählen dann wieder die tatsächlichen Gewichte.Brauer89 hat geschrieben:...
Du darfst mit auto(beladen) und anhänger (beladen) nur nicht über 3,5 T kommen. Der anhänger darf natürlich nicht die zulässige anhängelast vom auto überschreiten.
...
Ich zitiere mal §6, Abschnitt 1 FeV:
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html" onclick="window.open(this.href);return false;Klasse B:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Kurz: 750 kg geht immer, bei allem drüber muss man rechnen ob die Summe zGm Anhänger plus Zugfahrzeug 3,5t nicht überschreitet. Ist dem so, darf man mit B das ganze noch nicht einmal leer bewegen.
Jep auf dem Stand von der quarktasche bin ich auch. Selbst wenn ich mit der Tanke unter den 750kg bin, hätte ich doch ein wenig bedenken das mit Hänger zu transportieren, weil ja schon ein recht auffälliges Gespann. Und ich fahre ja ohne Anhänger nach Österreich.
Bin aber sicher es findet sich ne Lösung, und wenn man es mit etwas verbindet. Ausflug oder so. Mein Käfer67 darf ja alles fahren, ausser Bus. Von daher könnte er dann mit Hänger fahren.
Berching ist von uns ja nur ne Stunde Fahrt weit weg. Also nicht die Welt.
Pfiat's eich
das Schwabbel