
stockcar fährt man mit anderen geräten, doch aber nich mit sowas, wo so viel arbeit drin is
Achso du brauchst NICHT auf die Gegnerische Versicherung warten!! Wo kommste nochmal her? Mache mit nem Bekannten zusammen auch Gutachten dann schicke ich ihn zu dirBei einem Haftpflichtschaden (also du nicht schuld) hast du Anspruch auf einen Gutachter deiner Wahl und sogar anspruch auf einen Leihwagen, entweder für die Dauer der Reparatur oder beim wirtschaftlichen Totalschaden pauschal für min. 14 Tage (abhängig von der Wiederbeschaffungsdauer)
kannst den Wagen sogar 14 tage lang in ner Werkstatt stellen,die Versicherung muss sogar für diese Zeit die Standgeldkosten übernehmen