Er baut sie aber nicht 1:1 ein, sondern hat vor sie zu verändern:
fusselblog hat geschrieben:
Nur ein alles andere als dezenter Blinker und original ein Sealed Beam Scheinwerfer. Die sind in Deutschland nicht zulässig. Aber in meinem Paket waren neue Scheinwerfereinsätze von Hella bereits enthalten. Die müssen aber noch eingearbeitet werden. Zwar haben sie die passenden Haltenasen, aber nach hinten passen sie nicht durch die Öffnung.
Das auszusägen ist aber kein Thema, liegt ja nicht im Sichtbereich.
->
Er verändert also den Scheinwerfer.
Darin liegt die "verbotene Tat".
Sonst könnte man sich ja auch Xenonscheinwerfer z.B. für den Golf 1, 2 etc. basteln.
Und ich meine nicht die Rallye -Dinger, sondern die runden mit Xenon-Umbausatz umrüsten.
Wenn man das macht hat man einen völlig neuen Scheinwerfer für den ein lichttechnisches Gutachten erstellt werden muss und das kostet wahrscheinlich das dreifache des aktuellen Fahrzeugwertes.
Ist bescheuert, ist aber leider so (zumindest so weit ich weiss!)
Vor allem ober lächerlich, wenn man sich mal vor Augen führt was heutzutage alles das E-Prüfzeichen hat:
undichter wackeliger Klarglas-Mist aus fernost:
Hatte ich mir mal früher kurze Zeit an den Golf drangebaut nachdem ich sie optimiert hatte (womit sie theoretisch zwar technisch besser, aber wieder illegal waren).
-> man konnte den Scheinwerfer im Originalzustand an seiner Halteplatte mit der Hand hin & her wackeln (normalerweise bewegt sich da nichts...)
Bitte nicht falsch verstehen - ich verurteile das gar nicht, sondern finde das völlig OK!
Ich halte es mit meinen lichttechnischen Einrichtungen auch eher nach dem Motto:
Illegal? Ich find`s gerade gut oder es ist sogar technisch besser so (z.B. Relaisschaltung Golf 1/ 2) , also machen!
Wenn ich aber mal an einen strengen Ordnungshüter komme, kann das derbe Probleme geben... ;-)
@ Jennifer:
Sorry dass ich so naseweis deinen Jetta -tread zuspamme.
Nochmals: schönes Auto!
