da ich mich ja nicht so sehr auskenne mal ein paar fragen was geht und was nicht...
ich hab mal irgendwo gesehen da hat einer den scheinwerfer mit dem kitter eines fahradkörpchens überzogen - sagt da der tüv was dazu? ich fand das ne sehr geile idee...
bullenfänger! ich mag die teile, sind ja jetzt verboten aber kann ich einen an meinen polo drannähen? ich dachte so an die optic vom golf 2 country: http://de.academic.ru/pictures/dewiki/8 ... _v_sst.jpg oder halt wirklich nur ein dezenter mit so 2 hörnern zum corsa anschubsen
bzw gabs doch glaub auch für den frontera und/oder country so rücklichtervergitterung - man könnt das ja auch basteln
seilwinde - keine ahnung aber kann man bestimmt auch immer mal gebrauchen ^^
hört sich zwar alles so an als wenn ich nen defender aus dem guten stück machen will aber ich will ja nur mal gefragt haben ^^
Re: polo grübeleien
2Gitter über Scheinwerfer: Nicht zulässig, wenn nicht für das entsprechende Fahrzeug getestet und freigegeben. Evtl. per Einzelabnahme einzutragen - einen verständnißvollen Prüfer vorausgesetzt. Wird oft geduldet, ein Polizist, der sich auskennt und seinen Job ernst nimmt, gibt Dir 3 Punkte in Flensburg für für fahren ohne Betriebserlaubnis.
Kuhfänger: Wird schwierig einzutragen, darf auf jeden Fall nicht weit vom Fahrzeug abstehen. Da wurden die Vorschriften geändert, viele Kuhfänger fahren nur noch auf Bestandschutz rum
Seilwinde - keine Ahnung, ob es da eine Mindesthöhe gibt, aber durch scharfe Kanten auch eher grenzwertig. Ich würde es wenn, dann mit meinem TÜV Mann vor Ort absprechen und wenn er grünes Licht gibt, eintragen lassen.
a) veränderst Du die Fahrzeugmaße, wenn sie vorne übersteht
b) geht eine Verletzungsgefahr davon aus, wenn Du einen Fußgänger auf die Hörner nimmst (kann ja auch n Besoffener auf die Straße rennen) und der verletzt sich an dem Teil und es ist nicht eingetragen, zahlt die Versicherung nicht
Kuhfänger: Wird schwierig einzutragen, darf auf jeden Fall nicht weit vom Fahrzeug abstehen. Da wurden die Vorschriften geändert, viele Kuhfänger fahren nur noch auf Bestandschutz rum
Seilwinde - keine Ahnung, ob es da eine Mindesthöhe gibt, aber durch scharfe Kanten auch eher grenzwertig. Ich würde es wenn, dann mit meinem TÜV Mann vor Ort absprechen und wenn er grünes Licht gibt, eintragen lassen.
a) veränderst Du die Fahrzeugmaße, wenn sie vorne übersteht
b) geht eine Verletzungsgefahr davon aus, wenn Du einen Fußgänger auf die Hörner nimmst (kann ja auch n Besoffener auf die Straße rennen) und der verletzt sich an dem Teil und es ist nicht eingetragen, zahlt die Versicherung nicht