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Vielleicht inspiriert Euch der Text ja auch...

Re: Der Horscht aka Golf 2

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Boahh, Golf 1 Teil zersemmelt, :top:

Als wenn die Dinger so selten wären, und selbst wenn, is doch deins.

Deine Frage zur Lage des Kennzeichens, war die rechtlich gemeint?

In der STVZO ist ganz klar geschrieben:

Kennzeichen sind am Fahrzeug da anzubringen, wo man sie erwartet. ( Wo auch immer das ist :-) )

Ist also wieder ne Auslegungssache, aber so lange es vorn an der Stoßstange ist und hinten auch so, dass man es deutlich sehen kann, wird sich kaum jemand aufregen.

Harry Vorjee
Mehr zu sehen gibt es unter oldschool-fusseltuning.de.tl

Re: Der Horscht aka Golf 2

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redgolf hat geschrieben:paragraph weiß ich grad net im kopf :-) aber die mindesttiefe vom unteren kennzeichen rand bis boden 50 cm :schlaupuper: genug kluggeschissen sieht gut aus , bin gespannt was du aus der guglhupfform/blumentopf machst :-)
50cm is Käse !!!

(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie gern behalten.

Re: Der Horscht aka Golf 2

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Dann bist du warscheinlich an nen komischen Cop geraten, weil das ist schon seit 1970 so im Gesetz festgelegt und wurde seit dem nicht geändert.

Bei meinen tiefen Autos waren immer die Scheinwerferunterkanten auf mind 50cm, (Eingetragene Tiefe :-) )
Stell dir das dann mal am Polo 86c mit nem 60/40 vor da mußte ja das Kennzeichen an Grill nageln um das einzuhalten wenn es 50cm sein sollten.
Deswegen is das ein Irrglaube das es mind 50 sein müßen.

Am Rekord fahre ich mein vorderes Kennzeichen auf 50mm Bodenabstand ! Hat bis jetzt keinen gejuckt und wenn schon. :nein:
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie gern behalten.

Re: Der Horscht aka Golf 2

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@ Georgi, da gibts doch nix zu Danken! :-)
Offensichtlich warst du Wahnsinnig genug! :-P

@ Harry: Nö, rechtlich bin ich im Bilde!

Ähm...
50cm??? Am Rocco wär das Kennzeichen dann am Kühlergrill.
Scheinwerfer unterkante 48cm, aber das ist eh ein Thema für sich, da der eine von der Rennleitung die unterkante nimmt und der nächste dann die Lichtaustrittskante, was die einzig Korrekte Lösung ist.
Ziemlich bescheuert das ganze Tamtam. Aber so ist es eben.
Die 50cm Lichtautrittskante sind übrigens erst ab Bj. 88 interessant.
20cm fürs Kennzeichen ist Korrekt, beim Horscht sinds nun 22cm, ich mach doch nix Illegales!
Ok, am Rocco sinds nur noch 18cm, dank 3,5cm Tieferlegung!
Aber der Mensch vom Tüv fands ok, obwohl ich explizit danach gefragt hab.
Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können.

Re: Der Horscht aka Golf 2

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Wenn der sagt das is Ok dann haut doch alles hin.

Und bei allen Kontrollen die ich bis jetzt hatte hat niemand ne Zollstock gezogen und sowas nachgemessen!
Glaub auch nicht das es die Cops sonderlich interresieren wird.
Ausser vielleicht se haben nen schlechten Tag und wiollen dir eine rein würgen oder so.
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