Der eimer hat servo und ist ez 94, falls das von belang ist.
Danke schonmal

Stimmt so nicht ganz! Wenn es in der Fahrzeuggeschichte Rückrufe wegen Fehlern an der Airbagsteuerung bzw den AIrbags selbst gab, kann der sogar einfach durch eine Werkstatt stillgelegt werden, was mittels Bescheinigung und Aufkleber dokumentiert wird. Dann ist eine Austragung nichtmal nötig! Selbst so erlebt in meinem ersten Caddy2,also kein Halbwissen aus zweiter Hand. Ein Verfallsdatum gab es in den älteren Generationen, meist 10-15 Jahre. Auch dort müsste eine Stilllegung mittels Werkstattbescheinigung möglich sein, weil Teile evtl. nicht mehr lieferbar sind. Sicherheit ist da ein Argument! In einer Prüfstelle und Vertragswerkstatt mal nachfragen.....kickman223 hat geschrieben:Wenn es das Fahrzeug nur mit Airbags gab, geht es wohl gar nicht.
Das ist richtig![]()
Um was für einen Karton geht es den
santeria hat geschrieben:[ ]Golf 3
[ ]35i
[ ]E36
...