Brauer89 hat geschrieben:...
Du darfst mit auto(beladen) und anhänger (beladen) nur nicht über 3,5 T kommen. Der anhänger darf natürlich nicht die zulässige anhängelast vom auto überschreiten.
...
Jein. Teil 1 ist falsch, weil beim Führerschein von zulässiger Gesamtmasse aka theoretischen Massen ausgegangen wird, Teil 2 korrekt, hier zählen dann wieder die tatsächlichen Gewichte.
Ich zitiere mal §6, Abschnitt 1 FeV:
Klasse B:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Kurz: 750 kg geht immer, bei allem drüber muss man rechnen ob die Summe zGm Anhänger plus Zugfahrzeug 3,5t nicht überschreitet. Ist dem so, darf man mit B das ganze noch nicht einmal leer bewegen.