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Vielleicht inspiriert Euch der Text ja auch...

Re: Bug 66 faltdach Ratte es muss nicht immer Bling bling

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zur heizung...
die brauchst du sehr wohl... sonst nix tüf
nicht zwingend, §35c StvZO schreibt zwar prinzipiell eine Heizung vor, aber es sind davon auch Ausnahmen möglich, bei meiner Ape ist z.B. auch in der Betriebseralubnis eingetragen das sie, abweichend von 35c auch OHNE Heizung betrieben werden darf, die legalisierung eines Fahrzeugs ohne Heizung sollte also möglich sein

nebenbei gibt es da m.W. auch eine "Schallmauer" beim Baujahr vor dem dieser § nicht greift, aber das Datum ist mir entfallen


das Krabbeltier schaut aber echt wieder gut aus, hätte den Fotos nach nicht gedacht das der mit so "geringem" Aufwand wieder so schön zu machen ist :top:

btw: du hast nicht zufällig zwei Frontblinker rumliegen die du nicht mehr brauchst ?
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Re: Bug 66 faltdach Ratte es muss nicht immer Bling bling

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§ 35c Heizung und Lüftung
Geschlossene Führerräume in Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen ausreichend beheizt und belüftet werden können.
quelle STVZO


bei cabrios kannste dich beim ing rausreden...
weil is ja kein geschlossenes führerhaus


des thema hatte ich..... 97 oder 98 bei meinem kübel wegen brennkammer datums...
war zu alt und des war n sommerauto.. also raus midde heizung.. das musste der ing zähneknirschend akzeptieren


die altersfreigabe ... mag sein das es die gibt... aber da werden es bestimmt vorkriegsfahrzeuge sein

Re: Bug 66 faltdach Ratte es muss nicht immer Bling bling

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bei cabrios kannste dich beim ing rausreden...
weil is ja kein geschlossenes führerhaus
sicher, aber auch bei geschlossenen Fahrzeugen (was meine Ape ja wohl ist ...) ist eine Ausnahme möglich (!) einfach ausbauen und gut ist geht natürlich nicht, aber wie gesagt: es gibt eine Baujahrsgrenze (ist in irgend einem Anhang zur SZvZO festgehalten) bei der Heizungsgeschichte, weil sonst hätte ja die Komplette Vorkriegs- und Veteranenfraktion ein echtes Problem ...

aber es gab ja auch bis in die 50er Jahre hinein noch genug Autos bei denen die Heizung Aufpreis gekostet hat (insofern vermute ich mal das die Datumsgrenze irgendwann nach dem Krieg liegt), das war ja eine der besonderen Qualitäten des Käfers zum Zeitpunkt seiner Vorstellung (als noch das braune Pack das Sagen hatte), er war m.W. eines der ersten Fahrzeuge überhaupt das serienmäßig eine Heizung hatte ...
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Re: Bug 66 faltdach Ratte es muss nicht immer Bling bling

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Man muß da Unterschiede machen !!!

Natürlich muß bei einem Fahrzeug nichts Nachgerüstet werden, was bei Auslieferung nicht verbaut war, sonst müßte jedes Ford A-Modell jetzt mit Heizung, Airback, NSL, Sicherheitsgurte Seitenaufprallschutz ect nachgerüstet werden.

Was zum Thema Heizung aber Fakt ist, wenn ein Fahrzeug ein Lüftungsgebläse hat, muß so etwas auch immer drin bleiben. Darum haben viele, die ihr Fahrzeug auf möchtegern Rennsport umgebaut haben und die 1kg, Heizung ect ausbauten, immer diese kleinen PC-Lüfter unter die Windschutzscheibe verbaut. Damit man die Schei Beschlagfrei bekommen kann. dies ist TÜV-Vorschrift.

Harry Vorjee
Mehr zu sehen gibt es unter oldschool-fusseltuning.de.tl