
Du hast ja echt nur Pech... aber in dem Fall führt das Pech zu einem immer besseren Ergebnis.
nicht zwingend, §35c StvZO schreibt zwar prinzipiell eine Heizung vor, aber es sind davon auch Ausnahmen möglich, bei meiner Ape ist z.B. auch in der Betriebseralubnis eingetragen das sie, abweichend von 35c auch OHNE Heizung betrieben werden darf, die legalisierung eines Fahrzeugs ohne Heizung sollte also möglich seinzur heizung...
die brauchst du sehr wohl... sonst nix tüf
quelle STVZO§ 35c Heizung und Lüftung
Geschlossene Führerräume in Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen ausreichend beheizt und belüftet werden können.
sicher, aber auch bei geschlossenen Fahrzeugen (was meine Ape ja wohl ist ...) ist eine Ausnahme möglich (!) einfach ausbauen und gut ist geht natürlich nicht, aber wie gesagt: es gibt eine Baujahrsgrenze (ist in irgend einem Anhang zur SZvZO festgehalten) bei der Heizungsgeschichte, weil sonst hätte ja die Komplette Vorkriegs- und Veteranenfraktion ein echtes Problem ...bei cabrios kannste dich beim ing rausreden...
weil is ja kein geschlossenes führerhaus