Bitte lest vor dem Eröffnen eines Threads, was in diesen Bereich gehört - Danke!
Vielleicht inspiriert Euch der Text ja auch...

Re: Mein VW T4 VR6

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Würde ich auch sagen:
Blick nach vorn & nicht mehr drüber ärgern.

Das mit dem "würde" womit hier alle kommen ist aber gar nicht bös gemeint denke ich, sind nur tips damit dir in Zukunft ein derartiger fehlkauf erspart bleibt.

V8/V6/V-whatever:
Ist doch jedem selbst überlassen wofür er sein (Benzin- und Ersatzteile-) Geld ausgibt.
Wenn er Spaß dran hat und er und sein Umfeld nicht drunter leiden müssen, why Not?!


Was aber wirklich der springende Punkt ist (ist jetzt auch eine Art "wäre", Sorry):
Nächstes mal:
Vorher recherchieren: Schwächen des Modells/der Baureihe + ersatzteilpreise und "schraubbarkeit" (kann das auch ne frei Werkstatt oder muss man dafür unbedingt zur vertragswerkstatt).
Einen mitnehmen der generelle Ahnung von Autos oder besser noch explizite Ahnung von genau dem Modell hat.

Das isses eigentlich schon...
Scheckheft ist zwar hübsch anzusehen, aber wie schon mehrfach gesagt: sagt nicht wirklich was aus, gibt nur nen zusätzlichen Hinweis auf die Historie des Fahrzeugs.
(Ich werde mir zb irgendwann mal meinen privaten inspektionsstempel machen lassen:
Sieht gut aus und "Inspektion", sprich: mal genau unters Auto gucken kann ich auch sehr gewissenhaft..


Zum Thema gutachten:
Was Merlin6000 meint, ist dass die anderen Reifen schon eingetragen bzw so gut wie eingetragen sind.
Geht idr so:
1. Du gehst mit den Teilen und dem teilegutachten zum TÜV, lässt den Prüfer angucken und ggf testen,
2.Er schreibt einen Zettel (steht genau das Teil drin was abgenommen wurde und deine fahrgestellnummer) mit dem man
3.Zur Zulassungsstelle gehen kann und die Änderung in die Fahrzeugpapiere (Schein) eintragen lassen kann.

1. ist "nichts wert" da es dir noch kein recht gibt das Teil an deinem Auto zu montieren.
(Also das Gutachten an sich, nicht der Besuch beim TÜV)

Auf jeden fall wünsche ich mehr Glück beim nächsten fahrzeugkauf!
Bild

Re: Mein VW T4 VR6

142
Das mit dem "würde" womit hier alle kommen ist aber gar nicht bös gemeint denke ich, sind nur tips damit dir in Zukunft ein derartiger fehlkauf erspart bleibt.
Ja, nur das weiß ich inzwischen auch alles... ich weiß daß das nicht böse gemeint ist, bzw. ich hoffe es. Im T4-Forum ging das schon eher in Richtung böse... da wurde auf der Sache rumgeritten, bis Beiträge gelöscht und Threads geschlossen wurden - und danach bekam ich dann noch PNs, teils von gleichen Usern über andere Plattformen. Das nervt irgendwann gewaltig!

Also nach vorn schauen!

Wie gesagt, erst mal kein Zweitauto mehr! Irgendwann könnte ich mir nen MX3 (als Vierzylinder) oder ähnliches vorstellen, vielleicht auch nen W124.
Ohne Zweitwagen würd ich dann eher zu nem luxuriösen V8 tendieren - alles von W126 bis W221 ist da möglich!

Noch mal zum Thema Räder/Felgen:
Wenn eine ABE mit Teilgutachten dabei ist, muß das doch nicht zusätzlich eingetragen werden?!
Und zwar dieses Dokument:
http://www11.pic-upload.de/04.01.15/jhgxpi4mii9.jpg
http://www11.pic-upload.de/04.01.15/zoe3t3h18ch.jpg
Und dazu noch die dazugehörige ABE.
Das reicht alleine nicht aus? Das muß noch in den Fahrzeugschein eingetragen werden??
Meine Webseite http://www.RuhrpottFotos.de/

Re: Mein VW T4 VR6

143
Hi.
Doch - das was du als Anhang zeigst ist ja ein teilegutachten.

Unterschiede sind (grob umrissen):
Abe (allgemeine Betriebserlaubnis):
Kannst du ans Auto bauen und direkt damit rumfahren ohne dass jemand drüberguckt, die abe solltest du danach im Fahrzeug mitführen.*

Gutachten/ teilegutachten:
Ist ein Gutachten des (teile-)Herstellers das zeigt dass er das besagte Teil (in dem fall das Leichtmetallrad) für die/ bzw an den aufgeführten Fahrzeuge hat testen lassen.
(So weit ich weiß sind das teuere Material- und erprobungstests in Zusammenarbeit mit sachverständigenorganisationen, z.b TÜV Pfalz).

Teilweise sind je nach Fahrzeug verschiedene Auflagen zu erfüllen.
Als Beispiel (frei erfunden): beim Ford müssen die radläufe umgelegt werden, beim vw dürfen die Räder nicht an einen Syncro, beim Audi müssen spezielle radschrauben verwendet werden, usw.

Wenn du das Teil legal an dein Fahrzeug bauen möchtest, gehst du nach dem Einbau des Teils mit dem Gutachten zur Prüfstelle. (Natürlich macht es Sinn, vor dem Umbau mal mit dem Gutachten und dem Teil bei der Prüfstelle deiner Wahl mal vorzusprechen, nicht dass die ganze Arbeit umsonst ist.)
Der Prüfer schaut sich deinen Umbau an (und prüft ggf ob die Auflagen erfüllt wurden).
Wenn in seinen Augen alles ok ist, trägt er dir das Teil in die Fahrzeugpapiere ein.

Im Endeffekt nicht direkt in die fahrzeugPapiere (das macht dann die Zulassungsstelle), sondern auf ein "amtliches" DIN A4 Blatt.
Darauf ist dann vermerkt ob die Änderung sofort oder später (bei der nächsten Befassung) von der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss.
So entstehen dann die 2-oder 3-seitigen fahrzeugscheine mit denen man schön angeben kann.
So lange es noch nicht von der Zulassungsstelle in die Papiere nachgetragen wurde, soll man diesen Zettel den der TÜV ausgestellt hat im Fahrzeug mit sich führen.


*beispiel für nen sonderfall mit abe:
Nehmen wir ab du hast ein sportlenkrad mit abe und baust es in ein serienauto ein: kein Problem, siehe oben.
Nehmen wir aber an, du baust es in ein Auto ein an dem schon änderungen an Fahrwerk, rädern etc gemacht wurden: in dem fall muss das sportlenkrad eventuell auch eingetragen werden da die abe meist nur für serienfahrzuge gilt..

Ich hoffe das hilft ein bisschen weiter. :sekt:
Wenn jemand Korrekturen oder ähnliches hat, nur her damit.

PS.:
Ich finde es Wahnsinnig ehrlich von dir dass du beim Verkauf des t4 alle Mängel schonungslos aufgelistet hast:
Ein schwächerer Mann wäre eventuell versucht zu verschleiern was nur geht... :-)


Edit:
Mit Mercedes kenne ich mich null aus.
Habe von meinem aktuellen Boss (der sympathischer weise auch eine affinität zu altem Schrott hat) mitbekommen dass beim w124 die ha-aufnahmen Zt wohl ne Schwachstelle sein sollen.
Glaube er hat jetzt nen 230d(?) für ca 1,5k (seine winterkarre): optisch ist der in meinen Augen sehr gut.

Edit 2:
Das in deinem Anhang ist das gefälschte Gutachten, richtig?
Was ein dreister Penner!
Bei den 225 etc für T4 sieht man ganz klar ne andere Typographie.. Ganz deutlich am "R"...
Zuletzt geändert von santeria am So 4. Jan 2015, 23:01, insgesamt 1-mal geändert.
Bild

Re: Mein VW T4 VR6

145
Hast recht:
In deinem ersten Anhang steht ja auch "Gutachten ZU ABE" (hatte nur schnell drübergeguckt).
Das wäre dann ne abe:
Wenn die Reifengröße im Gutachten nicht gefälscht wäre, dürftest du die Räder ohne TÜVabnahme fahren.
Bild

Re: Mein VW T4 VR6

146
Ja, wenn....
Mal zum Vergleich:
Die Seite vom Gutachten das ich bekommen habe:
http://www11.pic-upload.de/04.01.15/zoe3t3h18ch.jpg
Das originale Gutachten:
http://www.alutec.de/alutec_v2/gutachte ... -1_TGA.pdf

Aus dem Sharan wurde einfach T4 gemacht (die EWG-Nr. aber beibehalten) und aus 245/45 wurde 245/50 gemacht.
So wie die Felgen-Reifen-Kombination war, durfte man die nur auf dem Audi TT und A6 fahren.
Meine Webseite http://www.RuhrpottFotos.de/

Re: Mein VW T4 VR6

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Alter Verwalter! 5400€ im Jahr? Das ist ja unglaublich viel Geld! Incl. Sprit? Wieviele km fährst du im Jahr?
Ist halt ein Mercedes mit V6 ;)
Das teilt sich so auf (monatlich):
Sprit für 1400 km bei 12 Liter Verbrauch und 70 Cent pro Liter = 117 Euro
Versicherung Teilkasko mit Schutzbrief = 70 Euro
Dazu die Rücklagen für Reparaturen/Wartungen usw = 250 Euro
Meine Webseite http://www.RuhrpottFotos.de/

Re: Mein VW T4 VR6

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Das mit dem "würde" womit hier alle kommen ist aber gar nicht bös gemeint denke ich, sind nur tips damit dir in Zukunft ein derartiger fehlkauf erspart bleibt.
So sehe ich das auch :jubel2:

Das mit dem Gutachten is ma nich schlecht. Abgesehen von der Urkundenfälschung hat er das aber richtig gemacht. Also in der Hinsicht, dass das Technisch Ok scheint. Die Reifen sind nur 1,4% größer als die T4 Serienbereifung, daher grundsätzlich eintragunbgsfähig und die richtigen die für den T4 zu verwenden wären. Die Radlast von 725 kg reicht auch dicke.

Er hätte einfach nur mit dem papiergedöhns zum Tüv fahren müssen und das ganze als Sonderabnahme auf Basis dieser Papiere Eintragen lassen können. Wozu macht man sowas??? ts...
Prost :bier:

Re: Mein VW T4 VR6

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Wegen der Fälschung hatte ich auch den Hersteller kontaktiert und die meinten daß die Felgen definitiv nicht für den T4 gedacht sind. Ich hätte die so wohl nicht eingetragen bekommen. Ich glaub die Radlast war knapp nicht ausreichend... man hätte dafür noch die das zulässige Gesamtgewicht verringern müssen. Hab jetzt die ganzen Papiere nicht mehr hier.
Meine Webseite http://www.RuhrpottFotos.de/