Re: Der Kustom Pazzat oder Passat B. Goode
Verfasst: Do 28. Feb 2013, 21:16
Hi, die Lampen sehen gut aus, und wenn der Passat ein Schicker werden soll, dann sind die bestimmt genau richtig.
Bei was rattigem hät man auch einfach zwei oldschool wirkende Fahradlampen nehmen können
Aber noch mal schnell offic: Da ja auch viele "Neulinge nur mitlesen um Ideen zu holen und so. Dies TÜV-Gelaber würd ich bei behalten, auch wenn´s die 20 erfahrenen Schrauber hier im Forum nervt, ich zähl mich mal kack frech auch dazu.
Aber solch TÜV-Bedenken schreibe ich, weil ich dem jenigen nicht unbedingt vor unangenehme Polizeikontrollen und Mängelkarten bewaren, sondern eher vor hohen Krankenhaus- und Schmerzensgeldkosten schützen möchte.
Denn um mal bei den Lampen zu bleiben und dem schon angesprochenen Fußgängerschutz. Wenn dem Fahrzeugbesitzer da wer wärend der Fahrt vom Bürgersteig auf die Habe stolpert und dann mit dem Arm an der Lampe hängen bleibt und den bricht, oder gar noch lebenslange Bewegungseinschränkungen im Arm hat.
Dann ist Fahrzeugführer und Umbauer der, von dem die Versicherung sich alle Arztkosten ect wiederholt, und er ist der, der auf Schmerzensgeld verklagt werden kann. Wenn ein Gutachten ( und das wird die Versicherung schon ganz allein machen lassen) belegt, dass besagte Verletzungen ohne diese Lampen nicht zu stande gekommen wären.
Nur darauf möchte ich hinweisen. Jeder, der sich dessen bewusst ist, kann von mir aus gerne weiter machen. Denn lesen und anschauen, mach ich nämlich viel zu gern.
Harry Vorjee
Bei was rattigem hät man auch einfach zwei oldschool wirkende Fahradlampen nehmen können

Aber noch mal schnell offic: Da ja auch viele "Neulinge nur mitlesen um Ideen zu holen und so. Dies TÜV-Gelaber würd ich bei behalten, auch wenn´s die 20 erfahrenen Schrauber hier im Forum nervt, ich zähl mich mal kack frech auch dazu.
Aber solch TÜV-Bedenken schreibe ich, weil ich dem jenigen nicht unbedingt vor unangenehme Polizeikontrollen und Mängelkarten bewaren, sondern eher vor hohen Krankenhaus- und Schmerzensgeldkosten schützen möchte.
Denn um mal bei den Lampen zu bleiben und dem schon angesprochenen Fußgängerschutz. Wenn dem Fahrzeugbesitzer da wer wärend der Fahrt vom Bürgersteig auf die Habe stolpert und dann mit dem Arm an der Lampe hängen bleibt und den bricht, oder gar noch lebenslange Bewegungseinschränkungen im Arm hat.

Dann ist Fahrzeugführer und Umbauer der, von dem die Versicherung sich alle Arztkosten ect wiederholt, und er ist der, der auf Schmerzensgeld verklagt werden kann. Wenn ein Gutachten ( und das wird die Versicherung schon ganz allein machen lassen) belegt, dass besagte Verletzungen ohne diese Lampen nicht zu stande gekommen wären.
Nur darauf möchte ich hinweisen. Jeder, der sich dessen bewusst ist, kann von mir aus gerne weiter machen. Denn lesen und anschauen, mach ich nämlich viel zu gern.
Harry Vorjee