Das Wichtigste wurde ja schon geschrieben: Keine Verletzungsgefahr durch die Stoßfängerfreie Front, meist einfach geduldet, vorsichtshalber kann man es eintragen bzw. austragen lassen. Schließlich ändern sich die Fahrzeugabmessungen, wofür es aber auch Toleranzen gibt, fragt mich nicht, wieviel Prozent. Eine Vorschrift, wieviel eine Stoßstange abkönnen muß, gibt es im Gegensatz zu manchen US Staaten in Deutschland meines Wissens nicht.
Hinten drauf achten, daß der Auspuff nicht über die Fahrzeugabmessungen ragt, das vergißt man schnell mal, daß das Endrohr dadurch evtl. zu weit übersteht
Ich hab meine Stoßstangenumbauten teilweise einfach gemacht ohne Eintragung (Pornstyler), gerade aber beim Pirat habe ich die Front eintragen lassen. Geänderte/selbstgebaute Stoßstangen sind Eintragungsfähig, wenn sie den Vorschriften entsprechen. Beim Pirat wars mir deshalb besonders wichtig, weil da schon ein gewisses Risiko besteht, bei einem Personenschaden (den wir alle nicht hoffen), daß die Versicherung sagt, daß die Verletzungen geringer gewesen wären, wenn die Front original gewesen wäre. Mein TÜVler hat auch mich die Kanten des Grills in der Mitte nochmal abrunden lassen, bevor er seinen Segen gab. Es ist nicht so, daß ich da nen Freibrief habe. Aber nicht jeder Prüfer ist bereit, sich mit solchen Umbauten rumzuschlagen und was zu schreiben. Wir leben aber ja glücklicherwese in einem freien Land und es gibt nicht nur eine Prüfstelle.