

falls einer nen 2E mit alles zuliegen hat MELDEN

Immer wenn du dir selber schon die frage stellst, kannst du davon ausgehen, dass das nicht so gut ist was du vor hast.ob da die polizei was sagen kann?
Dann ist es ja gut, dass der Hersteller der Blinker, die ich im Horscht verbaut hab, eine ABE mitgeliefert hat in der genau das Gegenteil steht.All Eyez on me hat geschrieben:Lesen und lernen...
Selbst per E-Zeichen freigegebene verschiedenfarbige Blinker oder Rückleuchten sind nicht zulässig obwohl beide ein E-Zeichen haben, wenn diese nicht in korrekter Anzahl und paarweise (also zwei Gleiche) angebracht sind.
Also Beispiel....ein weißer und ein schwarz eingefärbter Blinker von sagen wir mal sogar den gleichen Hersteller = nicht zulässig.
Weiße Blinker oder schwarze Blinker paarweise = kein Problem, gleiches Lichtbild...somit zulässig.