Danke aber es geht nicht um den Führerschein!!!!
Sondern ums Auto und da zählt das tatsächliche gewicht des anhängers.
Re: NEU anfang.... diesmal für immer
12Rene131181 hat geschrieben:Danke aber es geht nicht um den Führerschein!!!!
Sondern ums Auto und da zählt das tatsächliche gewicht des anhängers.
Wo steht denn, dass es NICHT um den führerschein geht?
Hab ich überlesen, wenns irgendwo steht.
In erster Linie zählt zuerst der Führerschein.
Mit Klasse B, haben FandN und ich recht.
Mit bzw. ab Klasse BE hast du Recht Rene!
Ich gehe aber rotznaiv davon aus, dass hier von B ausgegangen wird. In den meisten Fällen.
Grímm ne va plus! Alles muss, Nichts geht!
ignorieren geht über studieren!
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Re: NEU anfang.... diesmal für immer
13Irgendwie gehe ich bei den Meisten hier noch von Klasse 3 aus, die dürfen sehr viel mehr.
MfG Simon
learn from tradition make a new style!
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Re: NEU anfang.... diesmal für immer
14Für diejenigen unter uns, welche ihren Führerschein vor 1999 gemacht haben und
im Besitz der alten Führerschein Klasse 3 sind, gilt folgende Besitzstandsregelung:
- Zugfahrzeug mit höchstens 7,5 t
- Einachsige Fahrzeuggespanne bzw. Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 18,75 t.
Wir rüstigen Rentner mit Klasse III dürfen also 7,5 Tonner mit einachsigem Anhänger von bis zu 11,25 t fahren.
im Besitz der alten Führerschein Klasse 3 sind, gilt folgende Besitzstandsregelung:
- Zugfahrzeug mit höchstens 7,5 t
- Einachsige Fahrzeuggespanne bzw. Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 18,75 t.
Wir rüstigen Rentner mit Klasse III dürfen also 7,5 Tonner mit einachsigem Anhänger von bis zu 11,25 t fahren.
Zuletzt geändert von nordwind32 am Sa 4. Jan 2014, 13:23, insgesamt 1-mal geändert.
Re: NEU anfang.... diesmal für immer
15Dino so is es
Hätten se mal so lassen sollen
Alles was später kam war nur abzocke, auch diese ständig neuen Führerscheine
Ich nehm meinen grauen Lappen mit ins Grab
Hätten se mal so lassen sollen
Alles was später kam war nur abzocke, auch diese ständig neuen Führerscheine
Ich nehm meinen grauen Lappen mit ins Grab
Wer einen Rechtschreib oder Grammatikfehler findet,
der darf in gerne behalten um sich daran aufzugeilen.
der darf in gerne behalten um sich daran aufzugeilen.
Re: NEU anfang.... diesmal für immer
16Wir rüstigen Rentner mit Klasse III dürfen also 7,5 Tonner mit einachsigem Anhänger von bis zu 11,25 t fahren.
ich kenne jemanden der fährt nen 7,5 t kipper mit nem 2 Achs Hänger darf der das?
ich kenne jemanden der fährt nen 7,5 t kipper mit nem 2 Achs Hänger darf der das?
Re: NEU anfang.... diesmal für immer
17wenn der achsabstand des hängers weniger als n meter beträgt.....ja (hab ich mal gehört)
Re: NEU anfang.... diesmal für immer
19nordwind32 hat geschrieben:Genau, weniger als ein Meter gilt als einachsig
Also mitte Radnabe zu Radnabe? Oder Darf nicht mehr als ein meter abstand zwischen den Rädern sein?
Re: NEU anfang.... diesmal für immer
20kickman223 hat geschrieben:nordwind32 hat geschrieben:Genau, weniger als ein Meter gilt als einachsig
Also mitte Radnabe zu Radnabe? Oder Darf nicht mehr als ein meter abstand zwischen den Rädern sein?
Der vormalige deutsche Führerschein der Klasse 3 (PKW mit Anhänger) sah vor, dass lediglich einachsige Anhänger gezogen werden durften, wobei als Einachser auch Tandemachsenanhänger galten, sofern der Achsabstand kleiner als ein Meter war.
Einige von euch haben doch wieder die Pillenausgabe geschwänzt....
Ich merk das doch....
Ich merk das doch....