Re: Blaulichtbalken

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Sehe ich auch so! Bei allen Treffen laufen historische Einsatzfahrzeuge mit Hütchen oder Mütze auf, das wird seinen Grund haben. Und ich wette meinen Allerwertesten drauf, das man denen die Amtsanmassung mit nem H an ner 50-jährigen Feuerwehr eher nachsehen wird.....

....Funktion hin oder her, selbst eine Atrappe auf einem Dachträger kann beim richtigen Richter als Amtsanmassung durchgehen, da bin ich mir sicher.

Haben sich in den letzten Jahren einfach zuviele Schwachmaten was rausgenommen, bei sowas kann die Exekutive mit Recht empfindlich reagieren. Meine Meinung, und ich bin weiss Gott nicht immer auf deren Seite!
Bei mir bekommt jeder sein Fett weg. Damit die Tanzfläche auf der Nase nicht zu groß wird....

Zuviel Kontakt mit Trollen hinterlässt Spuren.

Re: Blaulichtbalken

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BirgerS hat geschrieben:Ein Blaulicht alleine ist keine Amtsanmaßung! Amtsanmaßung wäre, wenn man sich Polizei oder auch Feuerwehr aufs Auto schreibt. Ein Blaulicht ist aus anderen Gründen verboten und hat nichts mit Amtsanmaßung zu tun.

Das sieht unsere Rechtsprechung aber anders! Auf die Schnelle:

http://strafverteidigung-hamburg.com/19 ... -132-stgb/
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Re: Blaulichtbalken

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Ein nicht funktionierendes Blaulicht auf dem Dach zu haben und ein Blaulicht im Straßenverkehr zu verwenden sind zwei völlig verschiedene Dinge! Wenn man es benutzt, dann kann das durchaus Amtsanmußung sein, weil man eben denken könnte, daß es sich tatsächlich um (zivile) Polizei handeln könnte. Wenn ich aber ein Auto im US-Police-Car-Look habe und dazu ein Blaulicht auf dem Dach habe, dann ist das wiederum was anderes! In den USA wäre das wahrscheinlich Amtsanmaßung, aber nicht in Deutschland.
Die Frage ob so eine Attrappe (in dem Fall hier funktionierend, aber nicht verkabelt) erlaubt ist, ist was anderes... aber eine Amtsanmaßung ist das in dem Fall hier definitiv nicht!

Anderes Beispiel zur Dachlast: Meine Scheinwerfer auf dem Dachträger! Laut Vorschrift müssen alle montierten Lampen auch funktionieren. Meine Lampen auf dem Dachträger funktionieren jedoch nicht, aber das macht nichts, weil sie nicht als montiert gelten, sondern als Gepäck! Letzten Monat beim TÜV erst gezielt nachgefragt ;)
Meine Webseite http://www.RuhrpottFotos.de/

Re: Blaulichtbalken

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MarkusxX hat geschrieben:WIe gesagt es gibt eine GESETZES Lücke die vorschreibt alles was auf DACHTRÄGER ist ist eine Dachlast und solange es nicht FEST und ANGESCHLOSSEN ist bleibt es eine Dachlasst egal wie es ist.
Ohne Frage ist das so.

Wenn du aber an die richtigen gerätst, spielt das kaum eine Rolle und du hast hoffentlich dann einen guten Anwalt, der das auch rüberbringt...

Ob ich mir so einen Stress antun würde....sicher nicht!

Und eine Lücke bleibt nur dann eine, solange sich keiner dran reibt. Ich kenn Leute aus dem KFZ-Gewerbe, die hatten schon Theater mit ihrem Gelblicht auf der Firmenhure bei unbürokrtischer Pannenhilfe. Und nur, weil Pannenhilfe nicht im Gewerbeschein steht......

Nur zur Info: Ich kann noch lesen, du brauchst nicht gross schreiben!

@Birger: Hast du den Text im Link komplett durchgelesen?
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