Bitte lest vor dem Eröffnen eines Threads, was in diesen Bereich gehört - Danke!
Vielleicht inspiriert Euch der Text ja auch...

Re: NEU anfang.... diesmal für immer

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Rene131181 hat geschrieben:Danke aber es geht nicht um den Führerschein!!!!
Sondern ums Auto und da zählt das tatsächliche gewicht des anhängers.

Wo steht denn, dass es NICHT um den führerschein geht?

Hab ich überlesen, wenns irgendwo steht.


In erster Linie zählt zuerst der Führerschein.

Mit Klasse B, haben FandN und ich recht.

Mit bzw. ab Klasse BE hast du Recht Rene!

Ich gehe aber rotznaiv davon aus, dass hier von B ausgegangen wird. In den meisten Fällen.

:sekt:
Grímm ne va plus! Alles muss, Nichts geht!
ignorieren geht über studieren!

Re: NEU anfang.... diesmal für immer

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Für diejenigen unter uns, welche ihren Führerschein vor 1999 gemacht haben und
im Besitz der alten Führerschein Klasse 3 sind, gilt folgende Besitzstandsregelung:
- Zugfahrzeug mit höchstens 7,5 t
- Einachsige Fahrzeuggespanne bzw. Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 18,75 t.

Wir rüstigen Rentner mit Klasse III dürfen also 7,5 Tonner mit einachsigem Anhänger von bis zu 11,25 t fahren. :-)
Zuletzt geändert von nordwind32 am Sa 4. Jan 2014, 13:23, insgesamt 1-mal geändert.
私の 軽自動車 ダイハツ

Töff
Bussilein
Ex Der Weiße, Hotti -> Gudrun -> Rosi, Der Dicke

Re: NEU anfang.... diesmal für immer

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kickman223 hat geschrieben:
nordwind32 hat geschrieben:Genau, weniger als ein Meter gilt als einachsig

Also mitte Radnabe zu Radnabe? Oder Darf nicht mehr als ein meter abstand zwischen den Rädern sein?

:schlaupuper:


Der vormalige deutsche Führerschein der Klasse 3 (PKW mit Anhänger) sah vor, dass lediglich einachsige Anhänger gezogen werden durften, wobei als Einachser auch Tandemachsenanhänger galten, sofern der Achsabstand kleiner als ein Meter war.
Einige von euch haben doch wieder die Pillenausgabe geschwänzt....
Ich merk das doch....