
http://www.motor-talk.de/forum/nebelsch ... 79240.html
http://europa.eu/legislation_summaries/ ... 243_de.htm
frage ist: wie darf ich die verbauen? ich will sie möglichst einfach vorn an die stoßstange spaxen...jetzt meinte man aus der einen ecke das geht nicht weil sich das fahrzeug verlängert, die andere ecke meinte: is ok, die nächste: sollte bündig am besten unterhalb der stoßstange abschließen wegen fußgängerschutz...
das mir alles zuviel halbwissen und "könnte/sollte"...klar weis ich das ich beim TÜV eine aussage bekomme nur sind die öffnungszeiten natürlich sehr arbeitnehmerfreundlich

weis jemand was genaues? ankabeln werd ich sie zu dem normalen fernlicht, bei mir geht eh nur abblendlicht oder fernlicht, nicht beides gleichzeitig. verwende normale weiße birnen und die teile haben E20 zulassung...sollte also ausser den anbauort keine probleme geben denke ich mal...